Es handelt sich hierbei um eine Serviceleistung des TFV, für Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Es liegt in der Verantwortung der Vereine, sich über die einschlägigen, aktuell gültigen, Bestimmungen selbstständig zu informieren.
Online-Transfer Punkt C
Kann zwischen Vereinen keine Einigung erzielt werden, kann nur vor der Sommerübertrittszeit die Freigabe für einen Nachwuchs- oder Amateurspieler durch Zahlung einer Entschädigung ersetzt werden.
Die Ausbildungs- und Förderungsentschädigungen sind nach Aufruf des Spielers im System "TMC" ersichtlich, wobei der entsprechende Leistungsstufenfaktor noch mitberücksichtigt werden muss.
160% = Admiral Bundesliga
140% = Admiral 2. Liga
120% = Regionalliga West
100% = tt.com Regionalliga Tirol (= ist der im System ausgewiesene Betrag!)
80% = HYPO TIROL Liga
60% = Landesligen
40% = Gebietsligen und darunter
Spielt der aufnehmende Verein in der folgenden Spielsaison in einer höheren oder niedrigeren Leistungsstufe, erhöht bzw. reduziert sich die Entschädigung entsprechend. Bis zum 31. August ist die Nachforderung zu bezahlen oder der überzählige Betrag zurückzuzahlen. Die Nichteinhaltung dieser Frist ist gemäß den einschlägigen Bestimmungen des ÖFB zu ahnden, wirkt sich aber nicht auf die Spielberechtigung aus. So ist sinngemäß auch dann vorzugehen, wenn sich die Leistungsstufe der ersten Kampfmannschaft des aufnehmenden Vereins während der laufenden Spielsaison ändert. Hierbei ist die Nachforderung bis zum 6. Februar zu bezahlen.
Für Spieler, die das 28. Lebensjahr vollendet haben, ist keine Ausbildungs- und Förderungsentschädigung zu zahlen, wobei das Alter des Spielers zum Zeitpunkt der Anzeige des Übertritts gemäß "Vereinswechsel ohne Freigabeverfahren" maßgeblich ist!
Achtung: Diese Spieler können kostenlos nur in dieser Zeit (1.6.2024 bis 20.6.2024) im "Zwangserwerb" den Verein wechseln!
ACHTUNG:
Die Ausbildungssätze für ausgeschiedene Spieler der Akademie, sowie der LAZ, und LAZ-Vorstufen sind im System „Fußball-Online“ nicht hinterlegt, werden aber nach Rückfrage von der Geschäftsstelle berechnet.
Hierbei ist folgende Vorgangsweise zu beachten:
o Der aufnehmende Verein und der Spieler haben gemeinsam dem abgebenden Verein im Zeitraum zwischen 1. Juni und spätestens 20. Juni 2024 mittels eingeschriebenen Brief (Schreiben auf Vereinspapier mit Stempel und Unterschrift des Zeichnungsbefugten sowie Unterschrift Spieler und gegebenenfalls Erziehungsberechtigter) sowie Kopie des Anmeldescheines den Übertritt anzuzeigen. Eine Kopie des Anmeldescheines sowie des Informationsschreibens ist dem Spieler zu übermitteln.
o Der aufnehmende Verein hat gleichzeitig die vorgeschriebene Entschädigung zu entrichten (spätestens 20. Juni 2024).
o Der Spieler ist bis 20. Juni 2024 beim Tiroler Fußballverband anzumelden
o Spieler, die gemäß dieser Übertrittsmöglichkeit verpflichtet wurden, dürfen in der Sommerübertrittszeit keinen weiteren Vereinswechsel durchführen.
Unterlagen:
- Anmeldung auf dem vom erwerbenden Verein digital signierten Anmeldeschein mit Spielerunterschrift. Die Vorlage der kompletten Anmeldeunterlagen mittels Online-Upload Funktion in der Zeit zwischen 1. Juni und 20. Juni 2024 (Anmeldung muss an den Landesverband weitergeleitet sein).
- Online-Button freigeschaltet zwischen 1. Juni und 20. Juni 2024
- bei Spielern unter 18 Jahren zusätzliche Unterschrift des Erziehungsberechtigten auf dem Anmeldeschein
- Upload des Anmeldescheines,
- Informationsschreiben eingeschrieben an den abgebenden Verein
- Upload der Postaufgabebestätigung
- Upload des Einzahlungsbeleges über die vorgeschriebene Entschädigung
- Upload neues Passbild
- Upload aktueller Meldezettel oder Meldebestätigung auf dem Anmeldeschein
- Unterlagen welche der Geschäftsstelle im Original, per e-mail bzw. FAX übermittelt werden, sind UNGÜLTIG!
Anleitung zur Abfrage § 9 Ausbildungsentschädigung
Wo findet man die Höhe der § 9 Ausbildungsentschädigung eines Spielers?
1.)
Der Spieler selbst, indem er mit seinem Passwort in sein Fußball Online Profil einsteigt und rechts auf den Button "Spieler" drückt, dort sind die Beträge aufgelistet.
2.)
Der Verein, dem der Spieler gehört, kann unter "Personen" den Spieler heraussuchen und in seinem Profil nachsehen.
3.)
Von einem Verein, der einen Spieler holen will, kann jeder Transferberechtigte im TMC / Online Meldewesen die Höhe der § 9 Ausbildungsentschädigung eines Spielers abfragen.
Drücken auf "+" Neue Meldung
Spieler mit Namen und GebDatum oder Spielernummer heraussuchen
Zeile des Spielers markieren
Rechts unten auf den Button drücken
Von dem ausgewiesenen Betrag muss der erwerbende Verein dann nur auf seine Liga der I. Mannschaft der neuen Saison umrechnen.
160% = Admiral Bundesliga
140% = Admiral 2. Liga
120% = Regionalliga
100% = tt.com Regionalliga Tirol (= ist der im System ausgewiesene Betrag!)
80% = HYPO TIROL Liga
60% = Landesligen
40% = Gebietsligen und darunter