Das Sportministerium hat in Abstimmung mit der Bundes-Sport GmbH das Förderprogramm zum Energiekostenausgleich veröffentlicht. Ziel dieser Förderung ist es, die außergewöhnliche Kostenbelastung der gemeinnützigen Sportstättenbetreiber durch entsprechende Zuschüsse als zeitlich begrenzte Überbrückungsmaßnahme abzufedern, damit diese ihre Aufgaben weiter wahrnehmen können. Der finanzielle Gesamtrahmen des Förderprogrammes beläuft sich auf 15 Millionen Euro.
Nachfolgend eine kurze Übersicht zu den wichtigsten Punkten des Energiekostenausgleichs (kurz:"EKA"):