IFAB-Spielregel 11 – Abseits: Klarstellung „Spielen“- „Prallen/Blocken“

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In Ergänzung zum Beitrag im Rundscheiben 2/2022-2023 vom 28.6.2022 ergeht seitens des „Arbeitsbereichs IFAB-Spielregeln“ aufgrund mehrerer Anfragen noch folgende Klarstellung bzw. Ergänzung:

Es wurde diesbezüglich nicht der Regeltext geändert, sondern ist aufgrund verschiedener internationaler Spielszenen (z.B. CL-Finale LIV-RMA oder ESP-FRA) der Begriff „absichtliches Spielen“ gemäß Regel 11 (IFAB-Spielregeln 2022/2023, Seite 102) neu zu bewerten. Die UEFA hat nun eine Klarstellung an alle internationalen SR mittels Video-Szenen und Beschreibung übermittelt. Daraus ergibt sich nun keine wesentliche aber doch relevante Änderung in der Auslegung:

Ausgangsituation:

Ein Angreifer befindet sich in einer grundsätzlichen Abseitsstellung und erhält den Ball von einem Mitspieler zugespielt. Es kommt nun bei diesem Zuspiel nach vorne zu einem Ballkontakt mit einem Verteidiger.

Für die Beurteilung, ob eine „strafbare Abseitsstellung“ vorliegt, ist es von wesentlicher Bedeutung, ob dieser Ballkontakt des Verteidigers als „absichtliches Spielen“ zu bewerten ist, daher eine „neue Spielsituation entsteht“ und der Angreifer in weiterer Folge sich nicht strafbar im Abseits befindet.

Erläuterung des Begriffs „absichtliches Spielen“ im Sinne der Regel 11, Punkt 2:

Der Ballkontakt durch den Verteidiger muss ABSICHLICH erfolgen, also eine gewollte und bewusste Bewegung des betreffenden Körperteils (Fuß, Bein, Kopf, …) in Richtung des Balls, wobei dies zusätzlich kontrolliert zu geschehen hat und es dabei auch zu einer erkennbaren Richtungsänderung der Flugbahn des Balls kommt.

Daher ist in diesem Fall die Ballabgabe des Angreifers für die Abseitsbewertung nicht mehr relevant, eine neue Ballabgabe (durch den Verteidiger) liegt vor und durch dieses „absichtliche/kontrollierte Spielen des Balls“ durch den Verteidiger ist die grundsätzliche Abseitsstellung aufgehoben.

Keinesfalls fallen Situationen darunter, wo der Verteidiger zwar den Ball spielen will, ihn aber nur geringfügig oder unkontrolliert trifft (z.B. den Ball nur seitlich streift), dabei zwar ein Ballkontakt entsteht aber deutlich zu erkennen ist, dass die Absicht des Verteidigers eine andere war - sei es mit dem Fuß oder auch mit dem Kopf oder mit anderen Körperteilen.

Zusätzlich fallen „zufällige und nicht gewollte Ballkontakte“ des Verteidigers nicht unter den Begriff des „absichtliches Spielens“, wie das Abprallen vom Körper/Kopf oder auch das „Blocken“ des Balls, wenn z.B. der Fuß bereits vor dem Zuspiel oder unmittelbar bei diesem Abspiel sich im Nahbereich des ballspielenden Angreifers befindet. 2

Beispiele:

Der Verteidiger will den Ball mit dem Fuß wegschlagen, jedoch trifft er den Ball nicht richtig und dieser wird lediglich in Richtung des Angreifers abgefälscht oder prallt in diese Richtung.

Der Verteidiger springt und will den diagonal Richtung Strafraum fliegenden Ball mit dem Kopf Richtung Mittellinie spielen, der Ball streift lediglich den Oberteil des Kopfes und der Ball wird weiter Richtung ursprünglicher Flugbahn verlängert, wo ein Angreifer sich in einer grundsätzlichen Abseitsposition befindet. Dieser Ballkontakt des Verteidigers erzeugt keine neue Spielsituation, der Angreifer befindet sich somit in einer „strafbaren Abseitsposition“.

In der Praxis wird dies bedeuten, dass voraussichtlich die „grundsätzlichen Abseitspositionen“ der Angreifer öfter als „strafbar“ bewerten werden.

Unter folgenden Links sind Video-Beispiele und die entsprechend dazugehörenden regeltechnischen Bewertungen abzurufen, die obige Beschreibungen schlüssig darlegen sollten:

Link zu den Videos:

https://drive.google.com/drive/folders/1uYG4fAAhmdI1-ZcmB_u0TE_ACd3fqUmH?usp=sharing

Link zu den Beschreibungen:

https://drive.google.com/file/d/1F-ZL8iUCWCm4_6WoTG1GKTNZI5puAVcB/view?usp=sharing