Niederösterreichischer Fußballverband | 2016/17
Gebietsliga Nord/Nordwest
182/182
gespielte Spiele

647
Tore
gesamt
gesamt

3,55
Tore
pro Spiel
pro Spiel

761
Gelbe Karten

41
Gelb-Rote Karten

23
Rote Karten

Durchführungsbestimmungen
Gruppenbestimmungen / GL NNW / Spieljahr 2016-17
NIEDERÖSTERREICHISCHER FUSSBALLVERBAND
MEISTERSCHAFTSGRUPPE: Gebietsliga Nord / Nordwest
GRUPPENBESTIMMUNGEN 2016/17
Die Meisterschaftsgruppe hat am 14. Juli 2016 anlässlich der konstituierenden Gruppensitzung nachstehende Gruppenbestimmungen beschlossen:
A) Bestimmungen für Erste Mannschaften
1. Eintrittspreise
Einheitlich
Eintritt: 6,00 Euro
Pensionisten: 4,00 Euro
2. Gruppenausweise
Pro Verein 2 Stück (Berechtigt zum freien Eintritt für Spiele der Gebietsliga Nord-Nordwest)
3. Pflichtkarten
Plätze mit Umzäunung 40 Stück für 2 Mannschaften
Plätze mit Umzäunung 25 Stück für 1 Mannschaft
Plätze ohne Umzäunung 25 Stück für 2 Mannschaften
Plätze ohne Umzäunung 00 Stück für 1 Mannschaft
4. Nichtantreten der Kampfmannschaft
Pönale an den Gegner 291,00 Euro
5. Schiedsrichterassistenten werden gestellt
Bei Fehlen eines SR-Assistenten - Stellung durch den Heimverein
Bei Fehlen beider SR-Assistenten - jeder Verein stellt einen SR-Assistenten
6. Nichterscheinen zur Gruppensitzung
Pönale an die Gruppe 50,00 Euro
7. Gruppenbeitrag
Pro Spieljahr 20,00 Euro
8. Gruppenauswahlspiele
Die Vereine sind verpflichtet, Spieler für die Gruppenauswahlspiele abzustellen.
Bei Nichtbefolgung Pönale an die Gruppe 0,00 Euro pro Spieler.
Tritt der Meister nicht an 0,00 Euro Pönale an die Gruppe.
9. Ehrenpreis
Für den Meister 1 Pokal
10. Nachtragsspiele
a) Spielausfälle
Bei Ausfall eines Spieles ohne Verschulden eines Vereines, sofern der Heimverein keine Einnahmen hatte (der Schiedsrichter erklärt das Spielfeld für nicht benutzbar oder das Spiel wird in den ersten Minuten wegen schlechter Witterung abgebrochen und der Heimverein muss den Zuschauern das Eintrittsgeld zurückerstatten), sind die Fahrtkosten des anreisenden Vereines von beiden Vereinen je zur Hälfte zu tragen. An Fahrtkosten für die Hin- und Rückfahrt sind 1,16 Euro pro Straßenkilometer zu verrechnen, gleichgültig, ob mit einer oder zwei Mannschaften angereist wurde.
b) Wiederholungsspiele
Findet der Abbruch des Spieles wegen Schlechtwetters zu einem Zeitpunkt statt, zu dem die Eintrittspreise nicht mehr zurückerstattet werden müssen - also eine Platzeinnahme vorhanden ist - oder wird eine Neuaustragung angeordnet, erhält die anreisende Mannschaft für die Hin- und Rückfahrt als Fahrtkostenersatz 1,16 Euro pro Straßenkilometer, gleichgültig, ob mit einer oder zwei Mannschaften angereist wurde.
B) Bestimmungen für die Reservemeisterschaft
1. Grundsätzliches zur Reservemeisterschaft
Gemäß den NÖFV-Richtlinien zur Durchführung der Meisterschaft sind die Meisterschaftsgruppen verpflichtet, Reservemeisterschaften über Fußball-ONLINE durchzuführen.
a) Nichtantreten
Strafrahmen für die Gebietsliga NNW
1. Vergehen -- 110,00 Euro (zahlbar an den Verband)
2. Vergehen -- 220,00 Euro (zahlbar an den Verband)
3. Vergehen -- 330,00 Euro (zahlbar an den Verband)
4. Vergehen -- 440,00 Euro (zahlbar an den Verband)
5. Vergehen -- 550,00 Euro (zahlbar an den Verband)
Neu ist - dass die Staffelung nicht beim 3. Vergehen aufhört sondern weitergeht bis zur Höchststrafe lt. ÖFB Rechtspflegeordung. zB: Wenn die Mindeststrafe 110,- € ist und es das 5. Vergehen ist - dann bekommt der Verein 550,- € (Mindeststrafe mal Anzahl der Vergehen). Bei allen Strafen werden drei Jahre als Vorstrafe herangezogen außer bei Nichtantreten hier wird nur die aktuelle Saison beobachtet.
Pönale 75,00 Euro (zahlbar an die Heimmannschaft)
Wird ein Spiel der Reserve abgesagt, ist es ehestmöglich nachzutragen, wenn es meisterschaftsendscheidend sein kann und ein Verein dies verlangt.
Bei Reservenachträgen haben beide Vereine der Gruppenleitung unverzüglich einen neuen Spieltermin innerhalb der nächsten 14 Tage vorzulegen.
b) Spielzeit
Normalspielzeit: 2 x 45 Minuten
Mindestspielzeit: 70 Minuten (die Spielhälften können verschieden lang sein!) - notwendig für Beglaubigung
c) Spielbeginn
Mindestens 120 Minuten vor dem Hauptspiel
d) Ersatzspieler
Fünf Spieler können ohne vorherige Nominierung eingesetzt werden, der Rücktausch ist möglich.
Im Nachtragsspiel von Reservemannschaften (Spiel der Ersten Mannschaft wurde bereits ausgetragen) dürfen die Spieler, die von Anfang an im gegenständlichen Spiel der Ersten Mannschaft gespielt haben, nicht eingesetzt werden.
Wird das Reservespiel anschließend an das Spiel der Ersten Mannschaft ausgetragen, erfolgt die Bestimmungsanwendung sinngemäß.
e) Schiedsrichter
Schiedsrichter: Wird vom NÖFV gestellt, bei Fehlen entscheidet das Los welcher Verein den SR stellt
Schiedsrichterassistenten: Jeder Verein stellt einen SR-Assistenten
f) Wertung
Bei Nichtaustragung des Spieles wegen Schlechtwetter bzw. zur Schonung des Platzes, wird mit 0 : 0 / keine Punkte beglaubigt. (Keine Änderung möglich !!!).
Möglichkeiten der Handhabung, damit Reservespiele ausgetragen werden
1) Austragung des Reservespieles vor der Ersten Mannschaft
2) beide Vereine sind einverstanden und tragen das Reservespiel nach der Ersten Mannschaft aus (mit Flutlichtwert zwischen 90 bis 120 Lux)
3) beide Vereine verlegen das Reservespiel einvernehmlich auf einen anderen Termin
g) Ehrenpreis
Für den Meister 1 Pokal
h) Fairness-Wettbewerb
entfällt
2. Verabreichung von Getränken
Mineralwasser (18 lt) für 2 Mannschaften
In der kalten Jahreszeit - entsprechende Mengen warme Getränke
Bei Verweigerung: 22,00 Euro an den Gegner (Meldung an Gruppenobmann).
3. Mitnahme von Aufwärmbällen
Die Auswärtsmannschaft hat die notwendigen Aufwärmbälle selbst mitzunehmen.
4. Weitere Bestimmungen
Neben dem Samstagnachmittag bzw. Samstagabend bis 20 Uhr, dem Sonntagnachmittag (bei Bedarf auch ein Feiertagnachmittag) gilt auch der Freitagabend um 20 Uhr als Pflichttermin (jedoch nur mit einer für die Spielklasse zugelassenen und kommissionierten Flutlichtanlage).
Nachtragsspiele bei Freitag- oder Samstagspielen sollen nach Möglichkeit am unmittelbaren Sonntag nachgetragen werden. Flutlichtspielende Heimvereine sollen dies bis zum darauffolgenden Dienstag / Mittwoch bewerkstelligen.
Ausscheiden von Erwachsenenmannschaften aus einem Bewerb des NÖFV
Gebietsliga / Geldstrafe: € 2.000,-. Bei Auswärtsspielen an den Gegner: € 500,-
Gebietsliga Reserve / Geldstrafe: € 900,-
C) Allgemeine Bestimmungen
Spieltermine
Eingabe durch den Gruppenschriftführer in die Datenbank Fußball-ONLINE.
Gruppenprotokolle
Je ein Exemplar ist allen Vereinen, dem NÖFV, den Gruppenfunktionären, den zuständigen Hauptgruppenobmännern und dem Gruppenbetreuer binnen 10 Tagen zuzusenden.
Gruppenbestimmungen
Bitte via e-Mail als Word-Dokument an die NÖFV-Geschäftsstelle übermitteln (wird bei Fußball-ONLINE bei der betreffenden Gruppe direkt eingespielt) die Gruppenbestimmungen sind für Vereine und Schiedsrichter bei Fußball-ONLINE (jeweils in der betreffenden Meisterschaftsgruppe) nachzulesen.
Vereinsadressen
Die Eckdaten müssen von den Vereinen bei Fußball-ONLINE (Vereinsprofil) direkt eingegeben werden.
Unvorhergesehene Fälle
Für diese gelten die Meisterschaftsregeln des ÖFB, die "Richtlinien zur Durchführung der Meisterschaft" des NÖFV, sowie die Verbandslehrbriefe.
Lassee, 14. Juli 2016
Manfred Glasl e.h. (Obmann / GL NNW)
NIEDERÖSTERREICHISCHER FUSSBALLVERBAND
MEISTERSCHAFTSGRUPPE: Gebietsliga Nord / Nordwest
GRUPPENBESTIMMUNGEN 2016/17
Die Meisterschaftsgruppe hat am 14. Juli 2016 anlässlich der konstituierenden Gruppensitzung nachstehende Gruppenbestimmungen beschlossen:
A) Bestimmungen für Erste Mannschaften
1. Eintrittspreise
Einheitlich
Eintritt: 6,00 Euro
Pensionisten: 4,00 Euro
2. Gruppenausweise
Pro Verein 2 Stück (Berechtigt zum freien Eintritt für Spiele der Gebietsliga Nord-Nordwest)
3. Pflichtkarten
Plätze mit Umzäunung 40 Stück für 2 Mannschaften
Plätze mit Umzäunung 25 Stück für 1 Mannschaft
Plätze ohne Umzäunung 25 Stück für 2 Mannschaften
Plätze ohne Umzäunung 00 Stück für 1 Mannschaft
4. Nichtantreten der Kampfmannschaft
Pönale an den Gegner 291,00 Euro
5. Schiedsrichterassistenten werden gestellt
Bei Fehlen eines SR-Assistenten - Stellung durch den Heimverein
Bei Fehlen beider SR-Assistenten - jeder Verein stellt einen SR-Assistenten
6. Nichterscheinen zur Gruppensitzung
Pönale an die Gruppe 50,00 Euro
7. Gruppenbeitrag
Pro Spieljahr 20,00 Euro
8. Gruppenauswahlspiele
Die Vereine sind verpflichtet, Spieler für die Gruppenauswahlspiele abzustellen.
Bei Nichtbefolgung Pönale an die Gruppe 0,00 Euro pro Spieler.
Tritt der Meister nicht an 0,00 Euro Pönale an die Gruppe.
9. Ehrenpreis
Für den Meister 1 Pokal
10. Nachtragsspiele
a) Spielausfälle
Bei Ausfall eines Spieles ohne Verschulden eines Vereines, sofern der Heimverein keine Einnahmen hatte (der Schiedsrichter erklärt das Spielfeld für nicht benutzbar oder das Spiel wird in den ersten Minuten wegen schlechter Witterung abgebrochen und der Heimverein muss den Zuschauern das Eintrittsgeld zurückerstatten), sind die Fahrtkosten des anreisenden Vereines von beiden Vereinen je zur Hälfte zu tragen. An Fahrtkosten für die Hin- und Rückfahrt sind 1,16 Euro pro Straßenkilometer zu verrechnen, gleichgültig, ob mit einer oder zwei Mannschaften angereist wurde.
b) Wiederholungsspiele
Findet der Abbruch des Spieles wegen Schlechtwetters zu einem Zeitpunkt statt, zu dem die Eintrittspreise nicht mehr zurückerstattet werden müssen - also eine Platzeinnahme vorhanden ist - oder wird eine Neuaustragung angeordnet, erhält die anreisende Mannschaft für die Hin- und Rückfahrt als Fahrtkostenersatz 1,16 Euro pro Straßenkilometer, gleichgültig, ob mit einer oder zwei Mannschaften angereist wurde.
B) Bestimmungen für die Reservemeisterschaft
1. Grundsätzliches zur Reservemeisterschaft
Gemäß den NÖFV-Richtlinien zur Durchführung der Meisterschaft sind die Meisterschaftsgruppen verpflichtet, Reservemeisterschaften über Fußball-ONLINE durchzuführen.
a) Nichtantreten
Strafrahmen für die Gebietsliga NNW
1. Vergehen -- 110,00 Euro (zahlbar an den Verband)
2. Vergehen -- 220,00 Euro (zahlbar an den Verband)
3. Vergehen -- 330,00 Euro (zahlbar an den Verband)
4. Vergehen -- 440,00 Euro (zahlbar an den Verband)
5. Vergehen -- 550,00 Euro (zahlbar an den Verband)
Neu ist - dass die Staffelung nicht beim 3. Vergehen aufhört sondern weitergeht bis zur Höchststrafe lt. ÖFB Rechtspflegeordung. zB: Wenn die Mindeststrafe 110,- € ist und es das 5. Vergehen ist - dann bekommt der Verein 550,- € (Mindeststrafe mal Anzahl der Vergehen). Bei allen Strafen werden drei Jahre als Vorstrafe herangezogen außer bei Nichtantreten hier wird nur die aktuelle Saison beobachtet.
Pönale 75,00 Euro (zahlbar an die Heimmannschaft)
Wird ein Spiel der Reserve abgesagt, ist es ehestmöglich nachzutragen, wenn es meisterschaftsendscheidend sein kann und ein Verein dies verlangt.
Bei Reservenachträgen haben beide Vereine der Gruppenleitung unverzüglich einen neuen Spieltermin innerhalb der nächsten 14 Tage vorzulegen.
b) Spielzeit
Normalspielzeit: 2 x 45 Minuten
Mindestspielzeit: 70 Minuten (die Spielhälften können verschieden lang sein!) - notwendig für Beglaubigung
c) Spielbeginn
Mindestens 120 Minuten vor dem Hauptspiel
d) Ersatzspieler
Fünf Spieler können ohne vorherige Nominierung eingesetzt werden, der Rücktausch ist möglich.
Im Nachtragsspiel von Reservemannschaften (Spiel der Ersten Mannschaft wurde bereits ausgetragen) dürfen die Spieler, die von Anfang an im gegenständlichen Spiel der Ersten Mannschaft gespielt haben, nicht eingesetzt werden.
Wird das Reservespiel anschließend an das Spiel der Ersten Mannschaft ausgetragen, erfolgt die Bestimmungsanwendung sinngemäß.
e) Schiedsrichter
Schiedsrichter: Wird vom NÖFV gestellt, bei Fehlen entscheidet das Los welcher Verein den SR stellt
Schiedsrichterassistenten: Jeder Verein stellt einen SR-Assistenten
f) Wertung
Bei Nichtaustragung des Spieles wegen Schlechtwetter bzw. zur Schonung des Platzes, wird mit 0 : 0 / keine Punkte beglaubigt. (Keine Änderung möglich !!!).
Möglichkeiten der Handhabung, damit Reservespiele ausgetragen werden
1) Austragung des Reservespieles vor der Ersten Mannschaft
2) beide Vereine sind einverstanden und tragen das Reservespiel nach der Ersten Mannschaft aus (mit Flutlichtwert zwischen 90 bis 120 Lux)
3) beide Vereine verlegen das Reservespiel einvernehmlich auf einen anderen Termin
g) Ehrenpreis
Für den Meister 1 Pokal
h) Fairness-Wettbewerb
entfällt
2. Verabreichung von Getränken
Mineralwasser (18 lt) für 2 Mannschaften
In der kalten Jahreszeit - entsprechende Mengen warme Getränke
Bei Verweigerung: 22,00 Euro an den Gegner (Meldung an Gruppenobmann).
3. Mitnahme von Aufwärmbällen
Die Auswärtsmannschaft hat die notwendigen Aufwärmbälle selbst mitzunehmen.
4. Weitere Bestimmungen
Neben dem Samstagnachmittag bzw. Samstagabend bis 20 Uhr, dem Sonntagnachmittag (bei Bedarf auch ein Feiertagnachmittag) gilt auch der Freitagabend um 20 Uhr als Pflichttermin (jedoch nur mit einer für die Spielklasse zugelassenen und kommissionierten Flutlichtanlage).
Nachtragsspiele bei Freitag- oder Samstagspielen sollen nach Möglichkeit am unmittelbaren Sonntag nachgetragen werden. Flutlichtspielende Heimvereine sollen dies bis zum darauffolgenden Dienstag / Mittwoch bewerkstelligen.
Ausscheiden von Erwachsenenmannschaften aus einem Bewerb des NÖFV
Gebietsliga / Geldstrafe: € 2.000,-. Bei Auswärtsspielen an den Gegner: € 500,-
Gebietsliga Reserve / Geldstrafe: € 900,-
C) Allgemeine Bestimmungen
Spieltermine
Eingabe durch den Gruppenschriftführer in die Datenbank Fußball-ONLINE.
Gruppenprotokolle
Je ein Exemplar ist allen Vereinen, dem NÖFV, den Gruppenfunktionären, den zuständigen Hauptgruppenobmännern und dem Gruppenbetreuer binnen 10 Tagen zuzusenden.
Gruppenbestimmungen
Bitte via e-Mail als Word-Dokument an die NÖFV-Geschäftsstelle übermitteln (wird bei Fußball-ONLINE bei der betreffenden Gruppe direkt eingespielt) die Gruppenbestimmungen sind für Vereine und Schiedsrichter bei Fußball-ONLINE (jeweils in der betreffenden Meisterschaftsgruppe) nachzulesen.
Vereinsadressen
Die Eckdaten müssen von den Vereinen bei Fußball-ONLINE (Vereinsprofil) direkt eingegeben werden.
Unvorhergesehene Fälle
Für diese gelten die Meisterschaftsregeln des ÖFB, die "Richtlinien zur Durchführung der Meisterschaft" des NÖFV, sowie die Verbandslehrbriefe.
Lassee, 14. Juli 2016
Manfred Glasl e.h. (Obmann / GL NNW)