Niederösterreichischer Fußballverband | 2016/17
Joker Möbel Frauengruppe West
56/56 gespielte Spiele
219 Tore
gesamt
3,91 Tore
pro Spiel
60 Gelbe Karten Gelbe Karten
4 Gelb-Rote Karten Gelb-Rote Karten
0 Rote Karten Rote Karten

Durchführungsbestimmungen

Niederösterreichischer
Fußball-Verband
3100 St.Pölten, Bimbo-Binder-Promenade 1
Telefon 02742 206 , Fax 02742 206/20

Gruppenbestimmungen für die JOKER Möbel Frauengruppe West, Saison 2016/ 2017

Die JOKER Möbel Frauengruppe West spielt nach den Richtlinien zur Durchführung von Frauenfußballbewerben in Niederösterreich. Diese Gruppenbestimmungen sind ergänzend und nur für diese Liga zutreffend.
1. Teilnehmende Mannschaften
FSG Steinakirchen/Euratsfeld, USV Ferschnitz, SKU Amstetten, Union Neuhofen, FC Göstling, USC Mank, UFV Hofamt Priel, Union Haag
2. Spielmodus
Die acht Mannschaften spielen in zwei Durchgängen, wobei jede Mannschaft im Meisterschaftssystem gegen jeden anderen teilnehmenden Verein einmal zu Hause und einmal auswärts antritt. Der erste Durchgang mit 7 Runden wird im Herbst 2016 ausgetragen und der zweite Durchgang mit ebenfalls 7 Runden im Frühjahr 2017. Insgesamt sind daher 20 Runden zu spielen. Der Erstplatzierte ist dann Meister der FG und ist nicht verpflichtet in die AK Niederösterreich Frauen Gebietsliga Mostviertel aufzusteigen.
3. Spieltermine
Die Herbstmeisterschaft 2016 beginnt am 02.09.2016
Ersatztermine sind der 26. Oktober 2016 (Nationalfeiertag) und der 01. November 2016 (Allerheiligen).Nachtragspiele müssen vor Beginn der Frühjahrsmeisterschaft ausgetragen werden und sind spätestens nach der letzten Rund festzulegen.

Die genauen Spielertermine (Tag, Beginnzeit) sind von den Vereinen immer vor der halbjährig stattfindenden Gruppensitzung für eine Halbsaison einvernehmlich festzulegen, wobei der Heimverein den Spieltag letztendlich bestimmen kann (Freitag, Samstag, Sonntag).
Nachträgliche eventuelle Spielverlegungen müssen zeitgerecht (spätestens 10 Tage vor dem Termin) von beiden Vereinen per E-Mail an den Gruppenobmann bekannt gegeben werden.
Die Frühjahrsmeisterschaft 2017 beginnt am 07.04.2017
Die genauen Spieltermine werden in der Gruppensitzung Ende Februar / Anfang März 2017 festgelegt, der Ort der Gruppensitzung wurde am 4. August 2017 bestimmt. Die Sitzung wird in Euratsfeld stattfinden.

Spiele der letzten Runde sind, sofern sie für den Meisterschaftsverlauf entscheidend sind, zeitgleich anzusetzen.
4. Organisation von Wettspielen
Einvernehmlich wurde vereinbart, dass keine Eintrittspreise eingehoben werden, sondern lediglich Spenden. Der Heimverein hat den Gästen unaufgefordert (3) Liter Mineralwasser und dem Schiedsrichter ein Pausengetränk kostenlos zur Verfügung zu stellen. Außerdem stellt der Heimverein den Gästen vier Fußbälle Gr. 5 zum Aufwärmen zur Verfügung. Der Gastverein ist für die ordnungsgemäße Rückgabe der Leihbälle verantwortlich. Bei einem Wettspiel können sowohl der Gast- als auch der veranstaltende Verein ohne Angaben von Gründen eine Wartezeit von 20 Minuten in Anspruch nehmen. Ausgenommen von dieser Regelung sind vorher vereinbarte Spiele ohne Wartezeit (sep. gekennzeichnet!) und bei entscheidenden Spielen der letzten Runde.
5. Spielfeld und Spielerausrüstung
In Absprache mit dem Vorsitzenden des NÖFV Spielplatz-Ausschusses Hofrat Dr. Ludwig Binder und des ÖFB-Verantwortlichen für den gesamten Mädchen- und Frauenfußball in Österreich, wird mitgeteilt, dass alle im NÖFV-Spielplatzverzeichnis aufgelisteten Spielfelder (einschließlich der Ausweichen, die eine Genehmigung zumindest für Reservemannschaften haben) für Pflichtspiele der JOKER Möbel Frauengruppe West unabhängig von ihren Ausmaßen zugelassen sind.

Bei der nächsten Aktualisierung des NÖFV-Spielplatzverzeichnisses (dzt. Stand 20.10.2015) werden bei Ausweichplätzen mit „Reserve-Genehmigung“ automatisch „Frauen“ hinzugefügt, egal ob der Verein eine Frauenmannschaft aktuell führt oder nicht.
Nach den Diskussionen, ob Piercings unter den Begriff „Schmuck“ fällt, gibt es seit Oktober 2015 eine Regelung. Viele Bänder und Piercings haben keinen Verschluss und können daher nicht mehr so einfach abgenommen und entfernt werden. Das verkleben mit den Tape Bändern wurde aus diesem Grund in den letzten ein bis zwei Jahren vermehrt von den Schiedsrichtern erlaubt und hat auch gut funktioniert. Es sind auch keine Meldungen bekannt, dass sich Spielerinnen durch ein verklebtes Piercing Verletzungen zugetragen haben. Nun kam es im Oktober 2015 zu dem Beschluss, dass implantierte Piercings (werden operativ angebracht) nicht entfernt werden können.
Dies trifft hauptsächlich auf den Frauenfußball zu. Derartige Piercings dürfen abgeklebt werden und die Spielerinnen dürfen am Spiel teilnehmen.
Jeglicher Schmuck wie Ohrringe, Halsketten, Ringe, Gummi und Lederbänder müssen jedoch abgenommen werden.


6. Dressenwahl
Die Dressenwahl bestimmt der Gastverein.
7. Spielberichte, Schiedsrichter
Die ONLINE- Spielberichte sind von beiden Mannschaften vollständig ausgefüllt bis spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn vorzubereiten. Zu beachten ist, dass auf dem Spielbericht zusätzlich 6 Ordner und der Ordnerobmann anzuführen sind. Die Spielerpässe sind in der Schiedsichterkabine geordnet ( siehe Online Aufstellung ) dem Schiedsrichter vorzulegen, nicht nominierte Spielerpässe sind für dieses Spiel zu entfernen. Sollte es nicht möglich sein, mit dem Online Spielbericht zu arbeiten (z.B. keine Verbindung), so ist händisch ein Spielbericht auszufüllen. Darüber muss der Gruppenobmann telefonisch verständigt werden, und der Spielbericht ist an den NÖFV zu faxen. Die Spiele werden automatisch durch den NÖFV mit einem Schiedsrichter (siehe NÖ-Sport) besetzt. Aus diesem Grund sind sowohl der Heim- als auch der Gastverein verpflichtet, einen geeigneten Schiedsrichterassistenten zu stellen. Kommt einer der Vereine seiner Verpflichtung nicht nach, ist der Gegner berechtigt, beide Schiedsrichterassistenten zu stellen. Der Schiedsrichter hat dies im Spielbericht zu vermerken. Der sich weigernde Verein ist mit einer Geldstrafe zu belegen. Die Schiedsrichterassistenten sind in der Regel auf der Seite des Angriffes ihres Vereines zu verwenden. Die Schiedsrichtergebühr beträgt dür die Saison EUR 48,--pro Spiel und ist vom Heimverein zu bezahlen. Bei Nichterscheinen des Schiedsrichters kann die Leitung einen anwesenden Verbandsschiedsrichter, der keinem der beiden Vereine zuzurechnen ist übertragen werden. Sollte dies nicht der Fall sein, entscheidet nach einer Wartezeit von 20 Minuten, das Los. Bei keiner Einigung wird das Wettspiel abgeagt.
8. Gelbe und gelb/rote Karten
Verwarnungen mittels gelber Karten werden mitgezählt, ab der fünften Karte kommt es zu einer Spielsperre. Die gelb/rote Karte (Ampelkarte) bedeutet den Ausschluss für die restliche Spielzeit des laufenden Spieles. Der Spielerpass verbleibt bei dem betroffenen Verein, die Spielerin ist im nächsten Meisterschaftsspiel gesperrt.
Spielerausschlüsse und Anzeigen werden vom Strafausschuss des NÖFV abgehalten ( Sitzungen jeweils Donnerstag 16.30 – 18.00 Uhr in St.Pölten ).

Der Gruppenobmann ( Klaus Kirchweger 0664 466 93 97 ) ist unverzüglich zu verständigen, wenn es rote Karten in einem Spiel gab, eine Spielabsage oder Spielabbruch stattfand !
9. Presse
Die Spielpaarungen und Termine werden in den ,,Offiziellen Nachrichten des NÖF`` im NÖ-Sport (Erscheinung am Mittwoch) oder im ONLINE-SYSTEM verlautbar. Durch dieses System ist es nicht mehr notwendig, den Gruppenobmann wegen des Ergebnisses anzurufen.

10. Gruppenbeitrag und Versicherungsgebühren
Jeder teilnehmende Verein muss vor der Meisterschaft einen Administrationsbeitrag, welcher zur Abdeckung von Spesen für Pressemeldungen und anderer Aufwendungen in Zusammenhang mit der FGM anfallen, bezahlen. An den Gruppenobmann wird eine Aufwandsentschädigung von EUR 100.-- pro Saison entrichtet. Ebenfalls werden ab der Saison 2016/17 die beiden SchriftführerInnen mit je EUR 50.-- für ihren Aufwand entschädigt. Derzeit wurde der Administrationsbeitrag mit EUR 25,-- pro Saison/Verein festgelegt. Der Betrag muss vor dem ersten Meisterschaftsspiel an folgendes Konto überwiesen werden:
Volksbank Alpenvorland e.Gen. ( A-3300 Amstetten )
IBAN: AT754353050152270026
BIC: VBOEATWWAMS
Jeweils der Gruppenobmann und der Kassier sind berechtigt, gemeinsam ein Konto zu eröffnen und dieses auch nur gemeinsam wieder zu schließen. Darüber hinaus kann der Kassier einzeln über das Konto disponieren.
Darüber hinaus sind die NÖFV-Vereine verpflichtet, ihre Frauenmannschaften nach den jeweils geltenden Prämiensätzen der Kollektiv-Unfallversicherung über den NÖFV zu versichern.
11. Sponsoring JOKER Möbel
Herr Kerschbaumer Johann hat sich dazu entschlossen unsere Frauengruppe West finanziell zu unterstützen und sponsert EUR 3000,-- jährlich. Herr Kerschbaumer überweist immer bei Saisonbeginn das Geld auf das Ligakonto. Da nun bereits 8 Mannschaften in der Liga spielen, hat er den Sponsorbetrag auf 3.000,--jährlich erhöht. Die Vereine kommen zu ihrem Anteil, indem sie ein Gruppenfoto mit Herrn Kerschbaumer online stellen. Der Kassier wird dann den Betrag von EUR 300 ,-- an die Vereinskonten überweisen. Wenn Herr Kerschbaumer bei einem Spiel anwesend ist, dann ist es für die Vereine verpflichtend, die vom Sponsor zur Verfügung gestellten Werbebanner von JOKER Möbel gut sichtbar aufzuhängen. Zusätzlich wird ein Meisterpokal oder Meisterteller von Herrn Kerschbaumer zur Verfügung gestellt. Es wurde ein Vertrag für die nächsten 3 Jahre abgeschlossen = Stand 2014
12. Disziplinarwesen
Ist in den Verband Richtlinien unter Punkt 9 zur Durchführung von Frauenfußballbewerben in Niederösterreich geregelt. Sollte eine Mannschaft aus dem laufendem Bewerb ausscheiden (gültig nach der Nennung), so ist unabhängig von einem Verfahren des NÖFV ein Pönale von EUR 500,-- an die Ligakassa zu zahlen. Alle Vereine sind verpflichtet, bei den halbjährlich stattfindenden Gruppensitzungen, einen Vertreter zu entsenden. Andernfalls erklärt sich der Verein mit den getroffenen Beschlüssen einverstanden und ist ebenfalls ein Pönale von EUR 100,-- an die Ligakassa zu zahlen



13. Anwesenheitspflicht
Es gilt die Anwesenheitspflicht eines stimmberechtigten Vereinsvertreters bei einer Gruppensitzung, bei nicht Anwesenheit sind EUR 100,-- Pönale in die jeweilige Ligakasse zu entrichten. Ausnahmen sind private und unmittelbar und kurzfristige Notfälle, Unfälle, auch der Familienangehörigen oder der Kinder.
14. Meisterehrung
Ab der Saison 2016/2017 wird die Meisterfeier nach Abschluss der Saison abgehalten. Der Termin für die Meisterfeier wird rechtzeitig bekannt gegeben und sollte spätestens 2 Wochen nach dem letzten Meisterschaftsspiel sein. An diesem Termin werden die Meistermedaillien persönlich vom Gruppenobmann übergeben. Der Meisterteller oder Meisterpokal wird vom Sponsor überreicht. Wünschenswert wäre es, dass von jedem Verein eine Abordnung bei der Meisterfeier anwesend ist.
Diese Gruppenbestimmungen wurden einstimmig am 4. August 2017 beschlossen.

Der Gruppenobmann
Klaus Kirchweger e.h.