Niederösterreichischer Fußballverband | 2008/09
AKNÖ NWLL U16 West
30/30
gespielte Spiele

181
Tore
gesamt
gesamt

6,03
Tore
pro Spiel
pro Spiel

17
Blaue Karten

0
Blau-Rote Karten

0
Rote Karten

Durchführungsbestimmungen
Niederösterreichischer Fußballverband
Jugendausschuss
Nachwuchs - Landesligen 2008/09
Durchführungsbestimmungen
1. Abwicklung der Meisterschaft:
Die Abwicklung der Nachwuchs-Landesligen U14 bis U18 obliegt dem Jugendausschuss des NÖFV, welcher Herrn
Anton GEGENBAUER
(Petzenkirchen)
HDY 0676/88906-1300
FAX: 07416/55 132
nwll.gegenbauer@aon.at
zum Obmann der NWLL bestellt hat.
2. Durchführung der Meisterschaft:
Es gelten die Richtlinien für den Nachwuchsfußball, weiters sinngemäß die Bestimmungen für die Nachwuchsligen und alle einschlägigen Vorschriften des ÖFB und NÖFV.
Nachwuchs - Landesligen 2008/09
Auf- und Abstiegsbestimmungen
PUMA Landesliga U18 1.1.1991
erlaubt sind max. 5 Spieler mit 1.1.1990 (= U19)
mit Kennzeichnung auf dem Spielbericht!
Hin- und Rückrunde im Herbst 2008 und Frühjahr 2009
PUMA Landesliga U17 1.1.1992
erlaubt sind max. 5 Spieler mit 1.1.1991 (= U18)
mit Kennzeichnung auf dem Spielbericht!
14 Mannschaften spielen im Meisterschaftssystem die gesamte Saison 2008/09
AKNÖ Landesliga U16 1.1.1993
12 Mannschaften bleiben im Frühjahr 2009 in der NWLL
5./6. aus OPO steigen in UPO ab, die beiden Gruppensieger Ost/West in das OPO auf
4./5./.6. aus Gruppen Ost/West müssen zurück in die jeweiligen Bewerbe der JHG
PUMA Landesliga U15 1.1.1994
12 Mannschaften bleiben im Frühjahr 2009 in der NWLL
5./6. aus OPO steigen in UPO ab, die beiden Gruppensieger Ost/West in das OPO auf
4./5./.6. aus Gruppen Ost/West müssen zurück in die jeweiligen Bewerbe der JHG
AKNÖ Landesliga U14 1.1.1995
12 (von 21) Mannschaften bleiben Frühjahr 2009 in der NWLL
OPO Fj. 2009: 4 Gruppensieger und die zwei besten Zweiten = 6
In Gruppe Mitte werden zur Ermittlung des Zweiten die beiden Spiele gegen den Letzten der Gruppe nicht gewertet (= gleiche Anzahl Spiele wie andere Gruppen)
UPO Fj. 2009: Die zwei schlechteren Zweiten und 4 Gruppendritten = 6
4. und 5. bzw. 6. aus Mitte aus den vier Gruppen kehren zurück in ihre zuständige JHG
Qualifikationsrichtlinien für 2009/10
U14:
Für die NWLL im Herbst sind die Platzierungen in der JHG U13 OPO ausschlaggebend. Aus jeder JHG sind die Mannschaftenn auf Platz 1 3 teilnahmeberechtigt.
Mannschaftszahl 24 Einteilung in vier regionalen Gruppen.
U15 U18:
Aus der Abschlusstabelle der Frühjahrsbewerbe OPO, UPO verbleiben 10 Mannschaften in der NWLL und sind grundsätzlich für den nächsten Jahrgang teilnahmenberechtigt.
Grundsätzlich steigt der 6. des OPO in den Grunddurchgang (regionale Einteilung) ab, und der Sieger des UPO hat sich in der kommenden Saison für das OPO qualifiziert.
Aus jeder JHG sind die Meister U14, U15, U16 und U17 für den nächsthöheren Bewerb in der NWLL teilnahmeberechtigt (= 8 Mannschaften pro Jg.)
Dadurch ergibt sich eine Mannschaftszahl von 18 (OPO, Gruppen Ost/West zu je 6 Mannschaften).
Gem. Nachwuchsrichtlinien des NÖFV sind Mannschaften der AKA St. Pölten und AKA AW Mödling bei Nennung für die NWLL im jeweiligen OPO einzuteilen.
Die Auf- bzw. Absteiger sind dementsprechend abzuändern.
Gibt es mehr Nennungen als die vorgesehene Zahl von 18 Mannschaften pro Bewerb, so ist die Einteilung nach sportlichen Gesichtspunkten vorzunehmen, wobei z.B. Mannschaften die bereits im gleichen Jg. der NWLL gespielt haben und wieder für diesen Bewerb nennen, Vorzug vor Zweiten aus dem Bewerb der JHG haben.
3. Eintrittspreise:
Als Eintrittspreise werden freie Spenden empfohlen. Falls Eintritt verlangt wird, stehen dem Gastverein 25 Freikarten zu.
4. Sportreferat:
4.1. Spieltermin:
Der Spieltermin (Freitag, Samstag, Sonntag zu den Verbandszeiten) kann grundsätzlich vom Heimverein bestimmt werden. Im beiderseitigen Einvernehmen kann auch ein anderer Spieltermin (evtl. wochentags auch bei Flutlicht) festgelegt werden.
4.2. Wettspieldauer:
U 18, U 17, U 16 jeweils 2 x 45 Minuten
U15 und U 14 jeweils 2 x 40 Minuten
4.3. Spielbälle:
U 18, U 17, U 16, U15 jeweils Gr. 5
U 14 Gr. 4
4.4. Wettspielverlegungen:
Die bei der Terminsitzung festgelegten Spieltermine können nur im Einvernehmen beider Vereine durch den NWLL Obmann geändert werden.
Spielverlegungen sind von beiden Vereinen mit dem Obmann der NWLL
Anton Gegenbauer HDY. 0676/88906 1300
zu vereinbaren.
Bei kurzfristigen Spielverlegungen wird dem Verursacher eine Gebühr für den administrativen Mehraufwand vorgeschrieben.
5 14 Tage vor dem Spiel 20,--
0 5 Tage vor dem Spiel 40,--
5. Bälle, Pausengetränk:
Der Gastverein hat seine eigenen Trainingsbälle zum Aufwärmen mitzubringen (Beschluss NWLL v. 22.2.2003 in Lindabrunn).
Der Heimverein stellt den Gästen sechs Liter Mineralwasser (bei kalter Witterung evtl. Tee) unaufgefordert bereit.
6. Terminierung ausgefallener Wettspiele:
Die Terminierung ausgefallener (abgesagter) Wettspiele erfolgt ausschließlich über den Obmann der NWLL Anton Gegenbauer, wobei empfohlen wird, mit dem jeweiligen Spielpartner einen einvernehmlichen Ersatz-(Spiel) termin (z.B. Wochentag) festzulegen. Pflichtersatztermine beachten!
7. Schiedsrichter:
Die Schiedsrichterbesetzung erfolgt durch den Schiedsrichterausschuss des NÖFV und wird in Fußball Online verlautbart.
Erscheint der nominierte Schiedsrichter nicht, so ist analog den Bestimmungen für Kampfmannschaften vorzugehen (anwesender neutraler SR wird zur Spielleitung herangezogen bzw. Losentscheid trifft keine der beiden Möglichkeiten zu, bzw. spricht sich ein Verein gegen den Losentscheid aus, kommt das Spiel nicht zur Austragung!).
Die Schiedsrichtergebühr beträgt
Pauschale € 48,-
8. Spielerausschlüsse, Disziplinarvergehen:
Ausgeschlossene SpielerInnen (Mädchen sind bis zur U15 = gleicher Stichtag wie Buben spielberechtigt, in der U14 dürfen Mädchen ein Jahr älter sein!) bzw. zur Anzeige gebrachte Funktionäre können sich vor dem Strafausschuss des NÖFV verantworten.
Die Sitzungen finden grundsätzlich jeden Donnerstag (falls Feiertag am Mittwoch) ab 16.30 Uhr in St. Pölten statt.
9. Spielabsagen:
Über die Bespielbarkeit des Platzes entscheidet grundsätzlich der nominierte Schiedsrichter. Bei extrem schlechter Witterung ist rechtzeitig Kontakt mit den Absageberechtigten Funktionären des NÖFV (siehe Lehrbrief im NÖ-Sport) wegen einer Spielabsage Kontakt aufzunehmen (Schlechtwetterregelung analog Kampfmannschaften).
Vorgangsweise bei Spielabsagen:
An Wochentagen ist die NÖFV Geschäftsstelle telefonisch während den Dienstzeiten (Montag Freitag 8 16 Uhr) zu kontaktieren und die Absage von dieser zur Kenntnis zu nehmen oder eine Platzkommissionierung zu veranlassen - erst dann soll Sinnvollerweise der Schiedsrichter (Name und Tel. Nr. aus dem Internet rechtzeitig organisieren) und der Gastverein verständigt werden.
10. Fahrtentschädigung:
Entfällt ein Spiel infolge Schlechtwetter und hat der Gastverein ein zweites Mal zum Spielort anzureisen, weil das Spiel nicht rechtzeitig durch einen Absageberechtigten Funktionär abgesagt hinsichtlich des SR (siehe Pkt. 7) so steht dem anreisenden Verein eine Fahrtspesenvergütung in der Höhe von
€ 1,16/km zu.
Bei kurzfristiger Absage durch den SR unmittelbar vor dem Spiel, oder auch wenn z.B. keine Einigung hinsichtlich des SR (siehe Pkt. 7) erzielt werden kann, sind die errechneten Fahrtspesen im Verhältnis 70% (Heimverein): 30% (Gastverein) zu teilen.
11. Ergebnisbekanntgabe:
Durch Fußball Online wird das Ergebnis unmittelbar nach Abschluss des Spieles durch den Schiedsrichter im Netz aufscheinen.
12. Pönalbestimmungen:
12.1. Ausscheiden aus der Meisterschaft ab Nennung € 581,50
12.2. Nichtantreten zum Wettspiel € 218,--
12.3. Nichterscheinen zur Gruppensitzung € 14,50
12.6. Nichterfüllung der Teilnahmeverpflichtung € 363,--*
* Ligaverpflichtung für Vereine der RLO und 1. NÖN Landesliga
13. Kontaktpersonen:
NWLL Obmann Anton Gegenbauer
0676/889061300
www.noefv.at
14. Zusatzbestimmungen für AKNÖ LL
U 14 und U 16:
Als Gegenleistung für die Unterstützung der Kammer für Arbeiter und Angestellte in NÖ (AKNÖ - Subvention € 18.168,-- jährlich!!!) haben die Vereine der betreffenden Spielgruppen U 14 und U 16 ein AKNÖ - Transparent auf der Sportanlage anzubringen und zur Spielankündigung die Plakate der AKNÖ zu verwenden.
Ein Mannschaftsfoto ist über den NÖFV schicklgruber@noefv.at
der AKNÖ zur Verfügung zu stellen (Anfertigung mit Hintergrund AKNÖ - Transparent).
Pönale bei Verstoß (lt. Beschluss JA v. 28.6.2005) € 50,-
15. Zusatzbestimmungen für PUMA LL
U15, U17 und U18:
Diese treten im OPO und UPO im Frühjahr 2009 in Kraft.
Jede Mannschaft im OPO und UPO erhält dann 30 Trainings- und 5 PUMA - Matchbälle, welche bei den Spielen im Frühjahrs Play-off unbedingt zu verwenden sind (Selbstbehalt € 290,-- wir bei Überweisung der Trainervergütung bzw. Fahrtspesen einbehalten).
NÖFV - Jugendausschuss
St. Pölten, 27. Juni 2008
Jugendausschuss
Nachwuchs - Landesligen 2008/09
Durchführungsbestimmungen
1. Abwicklung der Meisterschaft:
Die Abwicklung der Nachwuchs-Landesligen U14 bis U18 obliegt dem Jugendausschuss des NÖFV, welcher Herrn
Anton GEGENBAUER
(Petzenkirchen)
HDY 0676/88906-1300
FAX: 07416/55 132
nwll.gegenbauer@aon.at
zum Obmann der NWLL bestellt hat.
2. Durchführung der Meisterschaft:
Es gelten die Richtlinien für den Nachwuchsfußball, weiters sinngemäß die Bestimmungen für die Nachwuchsligen und alle einschlägigen Vorschriften des ÖFB und NÖFV.
Nachwuchs - Landesligen 2008/09
Auf- und Abstiegsbestimmungen
PUMA Landesliga U18 1.1.1991
erlaubt sind max. 5 Spieler mit 1.1.1990 (= U19)
mit Kennzeichnung auf dem Spielbericht!
Hin- und Rückrunde im Herbst 2008 und Frühjahr 2009
PUMA Landesliga U17 1.1.1992
erlaubt sind max. 5 Spieler mit 1.1.1991 (= U18)
mit Kennzeichnung auf dem Spielbericht!
14 Mannschaften spielen im Meisterschaftssystem die gesamte Saison 2008/09
AKNÖ Landesliga U16 1.1.1993
12 Mannschaften bleiben im Frühjahr 2009 in der NWLL
5./6. aus OPO steigen in UPO ab, die beiden Gruppensieger Ost/West in das OPO auf
4./5./.6. aus Gruppen Ost/West müssen zurück in die jeweiligen Bewerbe der JHG
PUMA Landesliga U15 1.1.1994
12 Mannschaften bleiben im Frühjahr 2009 in der NWLL
5./6. aus OPO steigen in UPO ab, die beiden Gruppensieger Ost/West in das OPO auf
4./5./.6. aus Gruppen Ost/West müssen zurück in die jeweiligen Bewerbe der JHG
AKNÖ Landesliga U14 1.1.1995
12 (von 21) Mannschaften bleiben Frühjahr 2009 in der NWLL
OPO Fj. 2009: 4 Gruppensieger und die zwei besten Zweiten = 6
In Gruppe Mitte werden zur Ermittlung des Zweiten die beiden Spiele gegen den Letzten der Gruppe nicht gewertet (= gleiche Anzahl Spiele wie andere Gruppen)
UPO Fj. 2009: Die zwei schlechteren Zweiten und 4 Gruppendritten = 6
4. und 5. bzw. 6. aus Mitte aus den vier Gruppen kehren zurück in ihre zuständige JHG
Qualifikationsrichtlinien für 2009/10
U14:
Für die NWLL im Herbst sind die Platzierungen in der JHG U13 OPO ausschlaggebend. Aus jeder JHG sind die Mannschaftenn auf Platz 1 3 teilnahmeberechtigt.
Mannschaftszahl 24 Einteilung in vier regionalen Gruppen.
U15 U18:
Aus der Abschlusstabelle der Frühjahrsbewerbe OPO, UPO verbleiben 10 Mannschaften in der NWLL und sind grundsätzlich für den nächsten Jahrgang teilnahmenberechtigt.
Grundsätzlich steigt der 6. des OPO in den Grunddurchgang (regionale Einteilung) ab, und der Sieger des UPO hat sich in der kommenden Saison für das OPO qualifiziert.
Aus jeder JHG sind die Meister U14, U15, U16 und U17 für den nächsthöheren Bewerb in der NWLL teilnahmeberechtigt (= 8 Mannschaften pro Jg.)
Dadurch ergibt sich eine Mannschaftszahl von 18 (OPO, Gruppen Ost/West zu je 6 Mannschaften).
Gem. Nachwuchsrichtlinien des NÖFV sind Mannschaften der AKA St. Pölten und AKA AW Mödling bei Nennung für die NWLL im jeweiligen OPO einzuteilen.
Die Auf- bzw. Absteiger sind dementsprechend abzuändern.
Gibt es mehr Nennungen als die vorgesehene Zahl von 18 Mannschaften pro Bewerb, so ist die Einteilung nach sportlichen Gesichtspunkten vorzunehmen, wobei z.B. Mannschaften die bereits im gleichen Jg. der NWLL gespielt haben und wieder für diesen Bewerb nennen, Vorzug vor Zweiten aus dem Bewerb der JHG haben.
3. Eintrittspreise:
Als Eintrittspreise werden freie Spenden empfohlen. Falls Eintritt verlangt wird, stehen dem Gastverein 25 Freikarten zu.
4. Sportreferat:
4.1. Spieltermin:
Der Spieltermin (Freitag, Samstag, Sonntag zu den Verbandszeiten) kann grundsätzlich vom Heimverein bestimmt werden. Im beiderseitigen Einvernehmen kann auch ein anderer Spieltermin (evtl. wochentags auch bei Flutlicht) festgelegt werden.
4.2. Wettspieldauer:
U 18, U 17, U 16 jeweils 2 x 45 Minuten
U15 und U 14 jeweils 2 x 40 Minuten
4.3. Spielbälle:
U 18, U 17, U 16, U15 jeweils Gr. 5
U 14 Gr. 4
4.4. Wettspielverlegungen:
Die bei der Terminsitzung festgelegten Spieltermine können nur im Einvernehmen beider Vereine durch den NWLL Obmann geändert werden.
Spielverlegungen sind von beiden Vereinen mit dem Obmann der NWLL
Anton Gegenbauer HDY. 0676/88906 1300
zu vereinbaren.
Bei kurzfristigen Spielverlegungen wird dem Verursacher eine Gebühr für den administrativen Mehraufwand vorgeschrieben.
5 14 Tage vor dem Spiel 20,--
0 5 Tage vor dem Spiel 40,--
5. Bälle, Pausengetränk:
Der Gastverein hat seine eigenen Trainingsbälle zum Aufwärmen mitzubringen (Beschluss NWLL v. 22.2.2003 in Lindabrunn).
Der Heimverein stellt den Gästen sechs Liter Mineralwasser (bei kalter Witterung evtl. Tee) unaufgefordert bereit.
6. Terminierung ausgefallener Wettspiele:
Die Terminierung ausgefallener (abgesagter) Wettspiele erfolgt ausschließlich über den Obmann der NWLL Anton Gegenbauer, wobei empfohlen wird, mit dem jeweiligen Spielpartner einen einvernehmlichen Ersatz-(Spiel) termin (z.B. Wochentag) festzulegen. Pflichtersatztermine beachten!
7. Schiedsrichter:
Die Schiedsrichterbesetzung erfolgt durch den Schiedsrichterausschuss des NÖFV und wird in Fußball Online verlautbart.
Erscheint der nominierte Schiedsrichter nicht, so ist analog den Bestimmungen für Kampfmannschaften vorzugehen (anwesender neutraler SR wird zur Spielleitung herangezogen bzw. Losentscheid trifft keine der beiden Möglichkeiten zu, bzw. spricht sich ein Verein gegen den Losentscheid aus, kommt das Spiel nicht zur Austragung!).
Die Schiedsrichtergebühr beträgt
Pauschale € 48,-
8. Spielerausschlüsse, Disziplinarvergehen:
Ausgeschlossene SpielerInnen (Mädchen sind bis zur U15 = gleicher Stichtag wie Buben spielberechtigt, in der U14 dürfen Mädchen ein Jahr älter sein!) bzw. zur Anzeige gebrachte Funktionäre können sich vor dem Strafausschuss des NÖFV verantworten.
Die Sitzungen finden grundsätzlich jeden Donnerstag (falls Feiertag am Mittwoch) ab 16.30 Uhr in St. Pölten statt.
9. Spielabsagen:
Über die Bespielbarkeit des Platzes entscheidet grundsätzlich der nominierte Schiedsrichter. Bei extrem schlechter Witterung ist rechtzeitig Kontakt mit den Absageberechtigten Funktionären des NÖFV (siehe Lehrbrief im NÖ-Sport) wegen einer Spielabsage Kontakt aufzunehmen (Schlechtwetterregelung analog Kampfmannschaften).
Vorgangsweise bei Spielabsagen:
An Wochentagen ist die NÖFV Geschäftsstelle telefonisch während den Dienstzeiten (Montag Freitag 8 16 Uhr) zu kontaktieren und die Absage von dieser zur Kenntnis zu nehmen oder eine Platzkommissionierung zu veranlassen - erst dann soll Sinnvollerweise der Schiedsrichter (Name und Tel. Nr. aus dem Internet rechtzeitig organisieren) und der Gastverein verständigt werden.
10. Fahrtentschädigung:
Entfällt ein Spiel infolge Schlechtwetter und hat der Gastverein ein zweites Mal zum Spielort anzureisen, weil das Spiel nicht rechtzeitig durch einen Absageberechtigten Funktionär abgesagt hinsichtlich des SR (siehe Pkt. 7) so steht dem anreisenden Verein eine Fahrtspesenvergütung in der Höhe von
€ 1,16/km zu.
Bei kurzfristiger Absage durch den SR unmittelbar vor dem Spiel, oder auch wenn z.B. keine Einigung hinsichtlich des SR (siehe Pkt. 7) erzielt werden kann, sind die errechneten Fahrtspesen im Verhältnis 70% (Heimverein): 30% (Gastverein) zu teilen.
11. Ergebnisbekanntgabe:
Durch Fußball Online wird das Ergebnis unmittelbar nach Abschluss des Spieles durch den Schiedsrichter im Netz aufscheinen.
12. Pönalbestimmungen:
12.1. Ausscheiden aus der Meisterschaft ab Nennung € 581,50
12.2. Nichtantreten zum Wettspiel € 218,--
12.3. Nichterscheinen zur Gruppensitzung € 14,50
12.6. Nichterfüllung der Teilnahmeverpflichtung € 363,--*
* Ligaverpflichtung für Vereine der RLO und 1. NÖN Landesliga
13. Kontaktpersonen:
NWLL Obmann Anton Gegenbauer
0676/889061300
www.noefv.at
14. Zusatzbestimmungen für AKNÖ LL
U 14 und U 16:
Als Gegenleistung für die Unterstützung der Kammer für Arbeiter und Angestellte in NÖ (AKNÖ - Subvention € 18.168,-- jährlich!!!) haben die Vereine der betreffenden Spielgruppen U 14 und U 16 ein AKNÖ - Transparent auf der Sportanlage anzubringen und zur Spielankündigung die Plakate der AKNÖ zu verwenden.
Ein Mannschaftsfoto ist über den NÖFV schicklgruber@noefv.at
der AKNÖ zur Verfügung zu stellen (Anfertigung mit Hintergrund AKNÖ - Transparent).
Pönale bei Verstoß (lt. Beschluss JA v. 28.6.2005) € 50,-
15. Zusatzbestimmungen für PUMA LL
U15, U17 und U18:
Diese treten im OPO und UPO im Frühjahr 2009 in Kraft.
Jede Mannschaft im OPO und UPO erhält dann 30 Trainings- und 5 PUMA - Matchbälle, welche bei den Spielen im Frühjahrs Play-off unbedingt zu verwenden sind (Selbstbehalt € 290,-- wir bei Überweisung der Trainervergütung bzw. Fahrtspesen einbehalten).
NÖFV - Jugendausschuss
St. Pölten, 27. Juni 2008