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Durchführungsbestimmungen
Durchführungsbestimmungen der Sparkassen Steir. Frauenlandesliga 2024/2025
Nachstehende Ergänzungen dürfen nicht im Widerspruch zu den Richtlinien zur Durchführung des Meisterschaftsbewerbes des StFV stehen.
Meisterschaftsbeginn:
Herbst 2024: 17.08.2024
Frühjahr 2025: 08.03.2025
Es müssen die Herbsttermine zur Gänze im Herbst gespielt werden.
Eine Verschiebung ins Frühjahr ist nur mit Genehmigung zulässig.
Spielmodus:
Es gibt zwei Durchgänge ( eine Hinrunde und eine Rückrunde ).
Nachtragstermine:
Herbst 2024:
31.08./01.09.2024 ( 17.00 Uhr ) ohne Cupteilnehmer
09./10.11.2024 ( 14:00 Uhr ) ohne Cupteilnehmer
16./17.11.2024 ( 14:00 Uhr ) auch Cupnachtrag
23./24.11.2024 ( 14:00 Uhr ) auch Cupnachtrag
01./02.03.2025 ( 14:00 Uhr ) auch Cupnachtrag
Frühjahr 2025:
19.04.2025 = ( 16.00 Uhr ) auch Cupnachtrag
21.04.2025 = ( 16.00 Uhr ) Ostermontag ohne Cupteilnehmer
01.05.2025 = Staatsfeiertag nur Vormittag ohne Cupteilnehmer
14.05.2025 ( 17.00 Uhr )
21.05.2025 ( 17.00 Uhr )
29.05.2025 = ( 17.00 Uhr ) Christi Himmelfahrt ohne Cupteilnehmer
Sollten diese Termine nicht ausreichen, wird auf die Bestimmungen der Richtlinien zur Durchführung des Meisterschaftsbewerbes im StFV hingewiesen.
Absagen, Zustimmungen zu Spielverschiebungen, Nachtragstermine, etc. sind schriftlich bestätigt von beiden Vereinen dem Klassenreferenten zu übermitteln. Bei Verschiebungen innerhalb der 14-Tage-Frist wird eine Verschiebungsgebühr. eingehoben.
Pflichttermine:
Pflichttermine sind Samstag und Sonntag, sowie jene, die in der Auslosung gesondert markiert bzw. angeführt sind.
Die letzten beiden Runden in der Frauen - Landesliga müssen am 17.05.2025 und am 24.05.2025 zur gleichen Zeit ( 17:00 Uhr ) gespielt werden.
Haben diese Spiele für den Aufstieg oder für den Abstieg keine Bedeutung, so dürfen sie verlegt werden.
Beginnzeiten:
Die früheste Beginnzeit bei Spielvorverlegungen am Samstag ist 12:00 Uhr, am Sonntag bzw. Feiertag 10:00 Uhr.
Spätester Spielbeginn: Verbandszeit
Flutlichtspiele:
Meisterschaftsspiele bei Flutlicht sind unter der Voraussetzung gestattet, dass die Anlage für Flutlichtspiele durch den StFV kommissioniert und für Meisterschaftsspiele genehmigt ist.
Diese Flutlichtspiele können ohne Zustimmung des Spielpartners am jeweiligen Spieltag mit einer Beginnzeit vor oder um 19:30 Uhr an Samstagen bzw. mit einer Beginnzeit vor oder um 18.00 Uhr an Sonntagen und Feiertagen angesetzt werden.
Getränke: Für die Mannschaft sind vom Veranstalter drei Liter Mineralwasser bzw. bei kühler Witterung Tee mit Zitrone kostenlos beizustellen.
Fahrtkosten:
Bei Wiederholungsspielen oder bei mehrmaliger Anreise: Gem. § 30 Abs. 2 der Meisterschaftsregeln des ÖFB, mindestens je € 37.00 für Kampfmannschaft und 1B.
Freikarten: ( Spielerinnen und Funktionäre ):
Kampfmannschaft 25 Stück; Sollte ein Vorspiel derselben Vereine stattfinden, erhöht sich die Anzahl der Freikarten auf 40.
Außerdem gibt es 5 Funktionärskarten pro Verein in dieser Liga.
Eintrittspreis: Kampfmannschaft:
Der Höchsteintrittspreis für Vollzahler beträgt € 8.00.
Kinder bis 15 Jahre haben freien Eintritt.
Pönale:
Kampfmannschaft: € 150.00
Schiedsrichter - Aufwandsentschädigung:
Kampfmannschaft: € 44.00
Aufbauspiele: € 63.00
Schiedsrichterassistent - Aufwandsentschädigung:
Kampfmannschaft: € 30.00
Kommissionsgebühr:
€ 10.00 zuzüglich € 0.37 je Straßenkilometer Kilometergeld: € 0,37 ohne KM-Tabelle
Fairnessbewerb:
Wird auch im Spieljahr 2024/2025 ausgespielt.
Dressenwahl:
Dressenwahl hat nach einem Beschluss in der Klassensitzung der Heimverein.
Der Auswärtsverein hat sich nach den Dressenfarben des Heimvereins zu richten.
Die Dressenfarben sind im Netz anzulegen und falls notwendig dem jeweiligen Gegner mitzuteilen.
Auf- und Abstiegsregelung - Spieljahr 2024/2025:
Der Meister der Frauen - Landesliga spielt in Relegationsspielen gegen die Meister aus Oberösterreich und Kärnten um den Aufstieg in die 2.Bundesliga. Der Sieger dieser Gruppe steigt auf.
Es gibt nur Hinspiele.
07.06.2025 = Oberösterreich gegen Steiermark
14.06.2025 = Steiermark gegen Kärnten
21.06.2025 = Kärnten gegen Oberösterreich
Nach dem Ende der Meisterschaft steigen aus der Landesliga unter Berücksichtigung der Absteiger aus der 2.Frauen-Bundesliga und der Aufsteiger aus den Oberligen so viele Mannschaften in die Oberligen ab,
dass die Teilnehmerzahl 12 in der Saison 2025-2026 nicht überschritten wird.
Sollte ein Verein für die kommende bzw. nächste Meisterschaft keine Kampfmannschaft melden, wird er als Tabellenletzter seiner Klasse geführt und scheidet aus dieser Klasse bzw. Liga aus.
Ein allfällig schlechter platzierter Verein könnte in diesem Fall in dieser Klasse verbleiben ( siehe Vorstandsbeschluß vom 15.07.2004 ).
Sollte sich durch Rückziehungen in der Landesliga und Neuanmeldungen und / oder Rückziehungen in den Oberligen eine unerwartete Situation ergeben, entscheidet der Klassenreferent, wie vieleTeams
2025-2026 in der Landesliga spielen.
Einladung und Anmeldung:
Bei Spielen, welche zu den im Netzwerk StFV festgelegten Terminen durchgeführt werden, entfallen die Einladung des Spielpartners sowie die Anmeldung beim StFV.
Bei jeder Abweichung von den Spielterminen im Netzwerk muß spätestens 14 Tage vor dem Spieltag der Spielpartner und der StFV für die Schiedsrichterbesetzung über das Netzwerk StFV verständigt werden.
Bei Freitag-, Samstag- oder Sonntagspielen spätestens am Montag der Vorwoche.
Sollte der Montag der Vorwoche ein Feiertag sein, verkürzt sich diese Frist NICHT !!!
Bei Spielen am Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag ist die späteste Möglichkeit für Spielverschiebungen 14 Tage vor dem neuen bzw. ursprünglichen Termin, je nachdem welcher Termin früher eintritt,
d.h. wenn ein Spiel von Donnerstag auf Mittwoch vorverlegt ist, ist 14 Tage vor dem Mittwoch der letzte Tag für eine Spielverschiebung.
Sollte ein Spiel von Mittwoch auf Donnerstag verschoben werden, ist 14 Tage vor dem Mittwoch der letzte Tag für eine Spielverschiebung.
DIESE REGELUNG GILT AUCH FÜR NACHWUCHSSPIELE !!!
Gelbe Karten mit Folgewirkung:
In der Meisterschaft 2024/2025 ist jede Spielerin nach 5 und in weiterer Folge nach 4 "Gelben Karten" für das nächstfolgende Meisterschaftsspiel gesperrt.
Im Falle eines Feldverweises wird eine im gleichen Spiel ausgesprochene Verwarnung nicht gezählt.
Erhält eine Spielerin die sogenannte gelb-rote Ampelkarte, so ist sie automatisch für das. nächste Meisterschaftsspiel gesperrt.
Die vorher ausgesprochene gelbe Karte zählt nicht. Die Verwarnungen werden im Online-Spielbericht vermerkt.
Die Vereine haften über die richtige Führung der gelben Karten sowie der damit verbundenen Folgewirkung.
Bestimmungen für die Führung von Zweiten-Mannschaften durch Landesverbandsvereine
für den Bereich des StFV:
Die Spielberechtigung in den Zweiten-Mannschaften ist wie folgt geregelt, wobei zur Überprüfung der Einsatzberechtigung eine aufrechte Spielberechtigung gegeben sein muss, d.h. die jeweilige Spielerin in den
heranzuziehenden Spielen der Ersten-Mannschaft spielberechtigt gewesen sein muss und nicht gesperrt gewesen sein darf.
Eine Feldspielerin ( egal welches Alter ) ist dann nicht in der Zweiten Mannschaft spielberechtigt, wenn sie im davor stattgefundenen Meisterschaftsspiel der Ersten Mannschaft in beiden Spielhälften unabhängig von
der Einsatzdauer aktiv zum Einsatz gekommen ist.
Bei spielfreien Terminen und nach Ende der Meisterschaft wird das letzte Meisterschaftsspiel der Ersten-Mannschaft herangezogen.
Beginnt die Meisterschaft der Ersten-Mannschaft und der Zweiten-Mannschaft am gleichen Wochenende oder nur um einen Spieltermin versetzt, so dürfen alle Feldspielerinnen, die an diesem ersten Wochenende in der
Ersten-Mannschaft in beiden Spielhälften zum Einsatz kommen, in der Zweiten-Mannschaft nicht eingesetzt werden.
Nach dem letzten Meisterschaftsspiel der Ersten-Mannschaft des betreffenden Vereines in der laufenden Saison sind Feldspielerinnen ( egal welches Alter ), die im letzten Meisterschaftsspiel der Ersten-Mannschaft in beiden
Spielhälften zum Einsatz gekommen sind, in den nachfolgenden Meisterschaftsspielen der Zweiten-Mannschaft nicht mehr spielberechtigt.
Ist eine Spielerin in der Ersten-Mannschaft wegen einer Gelbsperre, wegen einer Gelb/Roten oder Roten Karte oder Anzeige gesperrt, so ist sie auch in der Zweiten-Mannschaft nicht spielberechtigt.
Spielerinnen ( egal welches Alter ), die in der Winterübertrittszeit den Verein wechseln, oder Nachwuchsspielerinnen, die während der laufenden Meisterschaft ihren Verein wechseln, sind an einem Spieltag in der Zweiten-Mannschaft
ihres neuen Vereines nicht spielberechtigt, wenn sie im davor stattgefundenen Meisterschaftsspiel der Ersten- Mannschaft ihres vorherigen Vereines in beiden Spielhälften zum Einsatz gekommen sind.
Wichtig für die Feststellung der Spielberechtigung in der 2.Kampfmannschaft ist, dass das zur Begutachtung gültige Meisterschaftsspiel der 1.Kampfmannschaft vor dem Spielbeginn der 2.Kampfmannschaft fertig gespielt und
im Netz abgeschlossen sein muss.
BESONDERS WICHTIG:
Die in der Klassensitzung angekündigte mögliche Altersbegrenzung in den Zweiten Mannschaften gibt es nach Rücksprache mit dem zuständigen Gremium im Technikbereich jetzt doch N I C H T.
STEIRER - CUP - 2024/2025:
Die Cupspiele werden in den Klassensitzungen ausgelost.
In den ersten beiden Runden hat der niederklassige Verein den Heimvorteil.
Dann gilt der Auslosungsraster von oben nach unten.
Zweite Mannschaften sind im Cup nicht teilnahmeberechtigt.
Es gibt keine Einnahmenteilung und keinen Fahrtspesenzuschuss mit bzw. vom Veranstalter.
Der Höchsteintrittspreis für Vollzahler beträgt in den ersten vier Runden € 8.00, wenn der Veranstalter aus der Landesliga stammt und € 6.00, wenn der Veranstalter aus der Oberliga stammt. Im Finalspiel ist eine Erhöhung um 50 Prozent erlaubt. Kinder bis 15 Jahre haben freien Eintritt.
Spieltermine im STEIRER - CUP - 2024/2025:
1.Runde: 31.08.2024, 17.00 Uhr
2.Runde: 09.11.2024, 14.00 Uhr
3.Runde: 21.04.2025, 16.00 Uhr ( Ostern )
4.Runde: 01.05.2025, Vormittag ( Staatsfeiertag )
5.Runde: 29.05.2025, 17.00 Uhr ( Christi Himmelfahrt )
Klassenreferent - Frauenfußball - Ligen:
Michael-Peter Zlamy, Hauptstraße 18, 8792 St.Peter-Freienstein;
Tel.: 0676-889443009 e-mail: zlamy1@aon.at
Frauenreferentin:
Elisabeth Tieber