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Durchführungsbestimmungen
Durchführungsbestimmungen der Sparkassen Oberliga Nord 2022/2023
Nachtragstermine Herbst 2022:
Der darauffolgende pflichtspielfreie Dienstag mit Beginn Zeit des nächsten Wochenendes bzw. bei kommissionierten Flutlichtanlagen Beginn Zeit frühestens 19:00 Uhr und spätestens 19:30 Uhr. (ausgenommen Cupspiele an Wochentagen ist der nächste pflichtspielfreie Dienstag Nachtrag) sowie Mittwoch, 26.10.2022, 14:00 Uhr (Nationalfeiertag–außer Champions Steirer–Cup – Teilnehmer), erstes und zweites Wochenende nach Ende der Herbstsaison und vor Beginn der Frühjahrssaison, jeweils Samstag oder Sonntag, 14:00 Uhr.
Nachtragstermine Frühjahr 2023:
Der darauffolgende pflichtspielfreie Dienstag mit Beginn Zeit des nächsten Wochenendes bzw. bei kommissionierter Flutlichtanlage Beginn Zeit frühestens 19:00 Uhr und spätestens 19:30 Uhr sowie
Ostermontag 10.04.2023, 14:00 Uhr (ausgenommen Champions Steirer-Cup-Teilnehmer).
Christi Himmelfahrt, 17.05.2023, 17:00 Uhr.
Pfingstmontag 29.05.2023, 17:00 Uhr.
Reichen diese Termine nicht aus, wird auf die Bestimmung
des Artikels 7 der Richtlinien zur Durchführung des Meisterschaftsbewerbes
im StFV hingewiesen.
Fahrtkosten:
Der bereits angereiste Gegner erhält bei Spielabsagen oder - Abbruch beim Wiederholungsspiel pro Kilometer für die Hin – und Rückfahrt (kürzester Reiseweg laut www.viamichelin.at) € 1,00 vom Veranstalter bar ausbezahlt.
Dies gilt jedoch nicht, wenn das Spiel vorher abgesagt wurde und der Spielpartner nicht anzureisen brauchte.
Relegationsspiele:
Hinspiel: Mittwoch, 14.06.2023, 18:30 Uhr ohne Flutlicht-,
18:30 Uhr bis 19:30 Uhr mit genehmigter Flutlichtanlage.
Donnerstag, 15.06.2023 18:30 Uhr ohne Flutlicht-,
18:30 Uhr bis spätestens 19:30 Uhr mit genehmigter Flutlichtanlage.
Rückspiel: Samstag, 17.06.2023, 17:00 Uhr ohne Flutlicht-,
18:30 bis 19:30 Uhr mit genehmigter Flutlichtanlage.
Sonntag, 18.06.2022, 17:00 Uhr.
Absagen, Zustimmungen zu Spielverschiebungen, Nachtragsterminen
etc. sind schriftlich bestätigt von beiden Vereinen
dem Klassenreferenten zu übermitteln.
Bei Spielverschiebungen innerhalb der 14-Tage-Frist wird
eine Verschiebungsgebühr eingehoben.
Pflichttermine (PT):
Pflichttermine sind Samstag und Sonntag sowie jene, die in
der Auslosung gesondert markiert sind. Die beiden letzten
Runden müssen zur selben Zeit beginnen, wenn sie für den Auf- oder Abstieg oder für die Qualifikation zur Relegation noch von Bedeutung sind.
PT 2022/23:
Freitag, 02. Juni 2023, 18:30 Uhr
Freitag, 09. Juni 2023, 18:30 Uhr.
Spiele am Freitag:
Jene Vereine, die über eine durch den StFV für Pflichtspiele kommissionierte und genehmigte Flutlichtanlage verfügen, können ihre Meisterschafts-Heimspiele der jeweiligen Runde (des jeweiligen Spieltages) auch am Freitag ohne Zustimmung des Spielpartners mit der Beginn Zeit – frühestens 18:30 Uhr, spätestens 19:30 Uhr, austragen.
Beginn Zeiten:
Die früheste Beginn Zeit bei Spielvorverlegungen ist 14:00 Uhr.
An Sonn – und Feiertagen dürfen nur Spielpartner für 10:15
Uhr eingeladen werden, die im Umkreis von 70 km liegen.
Die späteste Beginn Zeit ist die Verbandszeit.
Flutlichtspiele:
Meisterschaftsspiele bei Flutlicht sind unter der Voraussetzung
gestattet, dass die Anlage für Flutlichtspiele durch den StFV
kommissioniert und für Meisterschaftsspiele genehmigt ist.
Diese Flutlichtspiele können ohne Zustimmung des Spielpartners
am jeweiligen Spieltag mit einer Beginn Zeit frühestens 18:30 Uhr, spätestes 19:30 Uhr (Montag bis Freitag) Samstag spätestens 19:30 Uhr. Sonntag und Feiertag spätestens 18:00 Uhr, angesetzt werden.
Getränke:
Vom Veranstalter sind drei Liter Getränk (Mineralwasser) bzw. auf Wunsch in der kalten Jahreszeit (Oktober bis März) drei Liter heißer Tee mit Zitrone, kostenlos bereitzustellen.
Dressen Wahl:
Im Erwachsenenbereich hat der veranstaltende Verein das Recht, die von ihm in Fußball-Online hinterlegten Dressen Farben zu wählen (siehe Punkt 16. lit. g der StFV-Durchführungsbestimmungen/Meisterschaftsbewerbe). Er muss in diesem Fall dem Spielpartner, falls dieser Farben tragen, die zu Verwechslungen Anlass geben können, eine Garnitur Dressen kostenlos zur Verfügung stellen.
Rasenhöhe:
Verpflichtung zum Mähen bzw. Vorgangsweise, wenn der Rasen nicht entsprechend gemäht ist und Verletzungsgefahr durch den Schiedsrichter festgestellt wird. Gemäß den UEFA-Reglementen darf der Rasen grundsätzlich nicht höher als 30 mm sein, besser ist jedoch eine maximale Höhe von 28 mm. Auf jeden Fall muss der Rasen überall gleichmäßig hoch sein.
Freikarten:
Dem Gastverein sind 25 Stück Freikarten zeitgerecht zuzusenden oder an der Stadionkasse zu hinterlegen.
Sollte ein Vorspiel vereinbart werden, hat der Gastverein Anspruch auf weitere 15 Stück Freikarten.
Jeder OLN-Verein erhält vom StFV 5 Funktionärs-Eintritts-Legitimationskarten.
Mindesteintrittspreis:
Für Vollzahler beträgt € 7.00. Die Höchstpreise dürfen max. 50% über den Mindesteintrittspreis liegen.
Kinder bis 15 Jahren haben freien Eintritt?
Pönale:
Für das verschuldete Nichtantreten € 730,00 (Euro siebenhundertdreißig)
Der veranstaltende Verein hat dafür Sorge zu tragen, dass die Kabine für den
Gastverein mindestens eine Stunde vor Spielbeginn zur Verfügung steht.
Der Gastmannschaft ist bis spätestens 45 Minuten vor Spielbeginn der von der
Heimmannschaft bereits ausgefüllte Online-Spielbericht zur Bearbeitung bereitzustellen. Weiters hat jeder OLN-Verein die Verpflichtung, zwei überdachte Betreuerbänke für je acht bis zehn Personen errichtet zu haben.
Die Gastmannschaft ist verpflichtet, die Bälle zum Aufwärmen selbst mitzubringen.
Gelbe Karten mit Folgewirkung:
In der Meisterschaft 2022/2023 ist jeder Spieler nach 5 und in weiterer Folge
nach „4 Gelben Karten“ für das nächstfolgende Meisterschaftsspiel gesperrt. Im Falle eines Feldverweises wird eine im gleichen Spiel ausgesprochene Verwarnung nicht gezählt. Erhält ein Spieler die sogenannte gelb-rote Ampelkarte, so ist er automatisch für das nächste Meisterschaftsspiel gesperrt. Die vorher ausgesprochene gelbe Karte zählt nicht.
Die Verwarnungen werden im Online-Spielbericht vermerkt. Die Vereine haften über die richtige Führung der gelben Karten sowie der damit verbundenen Folgewirkungen.
Die in Cup-Begegnungen erhaltenen gelben Karten zählen nicht mit.
Eigene Regelung.
Kommission - und Kilometergebühr:
€ 10,00 und € 0,37 pro Kilometer
Schiri – Pauschalgebühr: € 107,-- Schiri-Assistent Pauschalgebühr: € 84,--
Pauschale (Maximalentschädigung): € 392,--
Fairnessbewerb:
Laut Vorstandsbeschluß vom 19.05.1999 wird auch im Spieljahr
2022/23 der Bewerb ausgespielt. Zur Wertung werden auch Disziplinarstrafen an Offizielle mitgerechnet.
Auf – und Abstiegsregelung – Spieljahr 2022/23:
Der Meister der Oberliga Nord steigt in die Landesliga auf. Der Tabellenletzte steigt in die ULNA oder ULNB ab.
Damit die Oberliga Nord in der Meisterschaft 2023/2024 wieder mit 14 Vereinen spielen kann, müssen unter Berücksichtigung der Absteiger aus der Landesliga und der Aufsteiger aus den zuständigen Unterligen so viele Vereine absteigen, dass sie Vereinszahl 14 erreicht und nicht überschritten wird.
Sollte ein Verein für die kommende bzw. nächste Meisterschaft
keine Kampfmannschaft melden, wird dieser als Tabellenletzter
seiner Klasse geführt und scheidet aus dieser Liga aus.
Ein allfälliger schlechter platzierter Verein könnte in diesem
Fall in der Klasse verbleiben. (siehe Vorstandsbeschluß vom
15.07.2004).
Der nicht direktaufsteigende Zweite jener Oberliga, welcher die verbleibende schlechtest plazierte Mannschaft der Landesliga (max. Platz 13) regional zuzuordnen ist, spielt unter Berücksichtigung der „Besonderen Vorgangsweise“ Relegation gegen die verbleibende schlechtest plazierte Mannschaft der
Landesliga. (max. Platz 13).
Die verbleibende schlechtest plazierte Mannschaft der Oberliga Nord, die im
besten Fall Platz 12 in der Endtabelle der abgelaufenen Meisterschaft erreicht hat, spielt unter Berücksichtigung der „Besonderen Vorgangsweise“ Relegation gegen den bestplazierten nicht direktaufsteigenden Zweiten der beiden Unterligen Nord A – Nord B. Der bestplazierte nicht direktaufsteigende Zweite der beiden Unterligen Nord A – Nord B wird gemäß § 9der ÖFB-Meisterschaftsregeln ermittelt.
Sollte die verbleibende schlechtest plazierte Mannschaft der Oberliga Nord zumindest Platz 11 in der Endtabelle der abgelaufenen Meisterschaft erreicht
haben, wird die Relegation Oberliga/Unterliga Nord für dieses Jahr ausgesetzt.
Covid-Absagen:
a) Vorgangsweise:
Der betroffene Verein hat durch einen verantwortlichen und befugten Funktionär dem zuständigen Klassenreferenten schriftlich zu bestätigen, wenn sie zu einem Spiel wegen Covid nicht antreten können. Wenn diese schriftliche Bestätigung dem Klassenreferenten vorliegt, ist das Spiel im Fußball-Online System als „Nichtantreten“ zu markieren und wird dem Strafausschuss zur Entscheidung zugewiesen.
Ab der Saison 2022/2023 werden alle Spiele im Erwachsenenbereich, die wegen Covid nicht zum ursprünglichen festgesetzten Spieltermin ausgetragen werden, dem Strafausschuss zur Entscheidung zugewiesen. Der Strafausschuss hat im Verfahren zu prüfen, ob das Nichtantreten gemäß den Covid-Regelungen-siehe lit.c-des StFV berechtigt war oder nicht und auf dieser Grundlage zu entscheiden, ob das Spiel nachgetragen oder strafbeglaubigt wird.
b) Bestätigte Covid-19 Fälle oder Quarantäne-Verordnungen
Ab fünf COVID-19 bedingten Ausfällen (Quarantäne oder Infektion) von Spielern des Kaders der I.bzw. II. Mannschaft kann ein Spiel ohne Zustimmung des Gegners abgesagt werden, wobei von diesen Ausfällen bei den letzten zumindest fünf Spieler in den Spielen davor am Spielbericht angeführt gewesen sein müssen (zumindest 3 mal bei den letzten 5 Spielen am Anfang der Saison-gilt auch für die Rückrunde-können auch Vorbereitungsspiele herangezogen werden). Eine begründete Absage bedarf der Vorlage der entsprechenden behördlichen Bescheide beim StFV. Können die Bescheide vorab nicht vorgelegt werden, sind sie nachzureichen. Kann ein derartiger Nachweis nicht erbracht werden, wird das Spiel als „Nichtantreten“ jener Mannschaft gewertet, die die Spielabsage beantragte.
c) Quarantäne einer ganzen Mannschaft (11 Spieler)
Wurde eine ganze Mannschaft (11 Spieler und mehr) unter Quarantäne gestellt, muss das Ende der Quarantäne zumindest 48 Stunden vor dem Spieltermin liegen. Ist der Zeitraum kürzer, kann das Spiel ohne Zustimmung des Gegners abgesagt werden. Eine begründete Absage bedarf der Vorlage der entsprechenden behördlichen Bescheide beim StFV. Können die Bescheide vorab nicht vorgelegt werden, sind sie nachzureichen. Kann ein derartiger Nachweis nicht erbracht werden, wird das Spiel als „Nichtantreten“ jener Mannschaft gewertet, die die Spielabsage beantragte.
Regelung betreffend § 13a ÖFB – Meisterschaftsregeln:
Wenn ein Meisterschaftsbewerb (dies sind Ligen, Klassen, Gruppen) nicht regulär beendet werden kann, entscheidet der Vorstand des StFV über Wertung, wobei folgende Grundsätze herangezogen werden:
1): Abbruch nach Beendigung der Hinrunde:
Wenn gemäß § 13a Abs. 2) der ÖFB-Meisterschaftsregeln in einem Meisterschaftsbewerb jeder Verein (Mannschaft) zumindest einmal gegen jeden anderen Verein (Mannschaft) gespielt hat, wird diese Tabelle gewertet und kann der Erstplatzierte dieser Tabelle in die nächsthöhere Leistungsstufe aufsteigen.
Der/Die Tabellenletzten steigen in die Liga/klasse darunter ab. Es wird jede Liga/Klasse gesondert bewertet
2): Abbruch nach Fortsetzung der Rückrunde
Ab Fortsetzung der Rückrunde wird die bei Abbruch feststehende Tabelle für Auf-und Absteiger herangezogen. Bei unterschiedlicher Anzahl an Spielen wird die Tabelle nach dem Punktequotienten (Anzahl der erreichten Punkte dividiert durch die Anzahl der absolvierten Spiele) erstellt. Bei identen Punktequotienten wird die Tabellenreihung gemäß § 9 ÖFB-Meistderschaftsregeln vorgenommen. Es wird jede Liga/Klasse gesondert bewertet.
3): Relegation
Eine Relegation wird nur bei vollständigem Abschluss der Meisterschaft durchgeführt. Sollte ein Meisterschaftsbewerb (Liga, Klasse, Gruppe) abgebrochen werden, werden die für diesen Meisterschaftsbewerb vorgesehenen Relegationsspiele, sowohl um einen Aufstieg als auch gegen den Abstieg, nicht durchgeführt.
4): In Anwendung von § 13a Abs. 3 der ÖFB-Meisterschaftsregeln werden vorübergehend aufgestockten Meisterschaftsbewerbe am Ende des darauffolgenden Spieljahres durch Erhöhung der Zahl der Absteiger auf die Anzahl der Teilnehmer dieses Meisterschftsbewerbes vor der Aufstockung zurückgeführt.
5): Dem Vorstand des StFV obliegt es in Wahrung seiner Aufgaben nicht geregelte Fälle bzw. Sonderfälle, beispielsweise österreichweite Regelung oder Empfehlung, durch Beschlussfassung zu regeln.