Oberösterreichischer Fußballverband | 2020/21
OÖ Ladies Cup
27/31 gespielte Spiele
122 Tore
gesamt
4,52 Tore
pro Spiel
18 Gelbe Karten Gelbe Karten
0 Gelb-Rote Karten Gelb-Rote Karten
0 Rote Karten Rote Karten

Durchführungsbestimmungen

DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN

 FÜR DEN LADIES CUP DES OÖFV

Gültig für die Saison 2020/21

 

 

§ 1 Name

 

Der Wettbewerb führt den Namen „OÖ LADIES CUP“ und wird vom Frauenreferat betreut.

 

 

§ 2 Ehrenpreis

 

Der Sieger erhält den vorhandenen Wanderpokal verliehen und einen Erinnerungspokal, der dem Verein verbleibt. Der Wanderpokal verbleibt dem Sieger, nach dreimaligem Gewinn des Cups. Die Spielerinnen des Cupsiegers erhalten Cupmedaillen mit der Aufschrift „Sieger“, die Spielerinnen der im Finale unterlegenen Mannschaft Cupmedaillen mit der Aufschrift „Finalist“ (pro Mannschaft 22 Medaillen).

Beide Mannschaften sind verpflichtet an der Siegerehrung teilzunehmen.

 

 

§ 3 Austragungsart

 

Der Bewerb ist ein Pflichtbewerb für alle an einer Meisterschaft der Frauen teilnehmenden OÖ Mannschaften und wird nach den Cupbestimmungen des ÖFB nach dem k.o.-System durchgeführt. 1b Mannschaften sind nur dann zu einer Teilnahme berechtigt, wenn die 1. Mannschaft des Vereins nicht daran teilnimmt.

Teilnehmende Mannschaften sind,

 

Union Geretsberg

SV Krenglbach

SV Taufkirchen/Pram

SPG Schweinbach/Hagenberg

SPG Wolfern/Garsten

Union Kleinmünchen 1B

SPG Weilbach/Mehrnbach

SPV Kematen-Piberbach/Rohr-Neuhofen/K.

SPG Aschach/St.Ulrich

Union Nebelberg

SU St.Oswald/Freistadt

TSV Ottensheim

ASKÖ Dionysen Traun

TUS Kremsmünster

Union Pettenbach

Union Aspach/Wildenau

Union Peuerbach

SV Altmünster

Union Niederthalheim

Union Dorf an der Pram

ASKÖ LSC Linz

SV Windischgarsten

Union Eidenberg/Geng

Union Lembach

Union Ternberg

SPG Perg/Windhaag

Union Kefermarkt

SV Hellmonsödt

Union St. Stefan/Waldmark

Union Weibern

Union Hochburg-Ach

SV Vöcklabruck

FC Münzkirchen

Union Haid

UFC Lochen

 

Vorrunde 22.08./23.08.2020

Um auf 32 Teams in der ersten Cuprunde zu kommen werden, aus den 13 Mannschaften der Frauenklassen (7 Mannschaften Nord/Ost und 6 Mannschaften Süd/West) 3 Begegnungen = 6 Mannschaften gezogen, die die Vorrunde bestreiten. Die restlichen Mannschaften steigen automatisch in die 1. Cuprunde auf.

Der erstgezogene Verein hat Heimrecht

 

1. Runde 19.09./20.09.2020

3 Aufsteiger aus der Vorrunde +1 Verein 2.Liga + 10 Vereine OÖFL +11 Vereine LLFR + 7 FKL

16 Aufsteiger in die 2. Cup Runde,

der klassenniedere Verein hat Heimrecht



2. Runde 24.10.2020

16 Aufsteiger aus der 1. Cup Runde

8 Aufsteiger in die 3. Cup Runde,

der klassenniedere Verein hat Heimrecht

 

3. Runde: 03.04.- 05.04.2021

8 Aufsteiger aus der 2. Cup Runde

4 Aufsteiger in die 4. Cup Runde

der Erstgezogene Verein hat Heimrecht

 

4. Runde 01.05./02.05.2021

4 Teams

der Erstgezogene Verein hat Heimrecht

 

5. Runde: Finale 05.06.2021 17.00 Uhr

 

Die Spielzeit beträgt 2 x 45 Minuten mit mindestens 10 Minuten Pause.

Endet ein Spiel unentschieden, erfolgt eine Verlängerung (2 x 15 Minuten), dann ein Elfmeterschießen nach den Cupregeln des ÖFB.

 

Es dürfen im Spieljahr 2020/21 pro Spiel bis zu fünf Spielerinnen in der regulären Spielzeit ausgewechselt werden, wobei jedem Verein maximal drei Auswechselgelegenheiten zur Verfügung stehen. Die Anzahl der Ersatzspieler wird jedoch nicht erhöht.

 

Bei Nichteinigung über die Beginn-Zeit, erfolgt die Ansetzung durch das Frauenreferat.

 

 

§ 4 Austragung von Cupspielen

 

Gespielt wird grundsätzlich auf Rasenplätzen. Das Wettspiel kann auch auf Kunstrasen (ohne Einverständnis des Gegners) gespielt werden. Bei Unbespielbarkeit des Platzes ist der Gastverein rechtzeitig vor der Abfahrt telefonisch von der Absage (diese wird vom Schiedsrichter festgestellt) zu verständigen. Ebenso muss der Cupbeauftragte verständigt werden.

 

Vereine auf deren Spielfeldern nur mit Noppenschuhen gespielt werden darf, müssen dies dem Gastverein rechtzeitig mitteilen.


Es darf nur in Dressen mit Rückennummern (1 – 99 ausgenommen 88) gespielt werden. Der Heimverein hat Dressen Wahl. (Der Gastverein erkundigt sich telefonisch, mindestens 2 Tage vorher, nach den Dressen Farbe des Heimvereins!)

 

 

§ 5 Spielberechtigung

 

Zur Teilnahme an einem Spiel des OÖ Ladies Cup ist jede Spielerin berechtigt, die am Tag des Spieles das 14.Lebensjahr erreicht hat und für ihren Verein meisterschaftsspielberechtigt ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 6 Finanzielle Bestimmungen

 

Die Einnahmen eines Spieles aus dem Kartenverkauf verbleiben dem Heimverein, wobei dieser alle mit dem Spiel zusammenhängende Spesen (Schiedsrichter, Bewerbung, etc.) zu tragen hat.

Der Eintrittspreis beträgt für Erwachsene € 4, --, Pensionisten und Invaliden € 2,--.

Frauen und Jugendliche bezahlen keinen Eintritt.

 

Der veranstaltende Verein hat seinem Spielpartner 20 Freikarten zur Verfügung zu stellen.

 

Der Gastverein kommt für Fahrt- und eventuelle Aufenthaltskosten selbst auf.

 

§ 7 Leitung

 

Die Durchführung und Überwachung obliegt dem Frauenreferat des OÖFV.

 

 

§ 8 Finale

 

Das Finale wird in einem Spiel ausgetragen. Die Finalisten haben 15 Minuten vor Spielbeginn zum Einlaufen Aufstellung zu nehmen.

 

 

§ 10 Nichtantreten oder Verweigerung der Teilnahme

 

Bei selbstverschuldetem Nichtantreten zu einem ausgelosten Cupspiel wird das Spiel strafverifiziert. Darüber hinaus wird ein Verfahren beim Disziplinarreferat des OÖFV eingeleitet.

Scheidet eine Mannschaft, aus welchem Grund auch immer, aus dem Bewerb aus,

so hat die gegnerische Mannschaft ein Freilos.

 

 

§ 11 Schiedsrichter

 

Der Schiedsrichter wird vom Frauenreferat bei der Besetzungsstelle über das Netzwerk angefordert.

Die Gebühren für die Spielleitung sind analog der OÖ Frauenligen und sind vom Heimverein zu bezahlen. Für das Finale gelten die gleichen Gebühren.

 

Für das Finale soll ein 3er Team angefordert werden.



 

§ 12 Ausschlüsse

 

Bei Spielen im OÖ Ladies Cup sind die gleichen Strafinstanzen zuständig wie in der Meisterschaft.

 

 

§ 13 Straffolgen nach Verwarnungen

 

Eine Spielerin, die in Spielen ab der ersten Runde des OÖ Ladies Cup durch Vorweisen einer Gelben Karte insgesamt zweimal verwarnt wurde, ist für das der letzten Verwarnung folgende Spiel des OÖ Ladies Cup automatisch gesperrt. Im Falle eines Vereinswechsels in der Winterübertrittszeit bleiben Verwarnungen (Gelbe Karten) hinsichtlich allfällig weiterer Einsätze im OÖ Ladies Cup aufrecht.

 

Im Falle eines Feldverweises mittels gelb/roter Karte (Ampelkarte) wird kein Verfahren vor dem zuständigen Strafsenat durchgeführt. Der Spielerpass der betreffenden Spielerin ist vom Schiedsrichter nicht einzubehalten, der Ausschluss ist jedoch im Spielbericht einzutragen. Die betroffene Spielerin ist automatisch für das nächste Spiel des OÖ Ladies Cup gesperrt.

 

 

 

§ 14 Unvorhergesehene Fälle

 

In allen unvorhergesehenen Fällen entscheidet die Kommission Sport des OÖ Fußballverbandes.

 

 

 

 

Linz, im August 2020                                                        Für die Richtigkeit:

                                                                                    

 Heinz Oberauer

Vorsitzender Kommission Sport