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pro Spiel




Durchführungsbestimmungen
DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN
FÜR DEN LADIES CUP DES OÖFV
Gültig für die Saison 2020/21
§ 1 Name
Der Wettbewerb führt den Namen „OÖ LADIES CUP“ und wird vom Frauenreferat betreut.
§ 2 Ehrenpreis
Der Sieger erhält den vorhandenen Wanderpokal verliehen und einen Erinnerungspokal, der dem Verein verbleibt. Der Wanderpokal verbleibt dem Sieger, nach dreimaligem Gewinn des Cups. Die Spielerinnen des Cupsiegers erhalten Cupmedaillen mit der Aufschrift „Sieger“, die Spielerinnen der im Finale unterlegenen Mannschaft Cupmedaillen mit der Aufschrift „Finalist“ (pro Mannschaft 22 Medaillen).
Beide Mannschaften sind verpflichtet an der Siegerehrung teilzunehmen.
§ 3 Austragungsart
Der Bewerb ist ein Pflichtbewerb für alle an einer Meisterschaft der Frauen teilnehmenden OÖ Mannschaften und wird nach den Cupbestimmungen des ÖFB nach dem k.o.-System durchgeführt. 1b Mannschaften sind nur dann zu einer Teilnahme berechtigt, wenn die 1. Mannschaft des Vereins nicht daran teilnimmt.
Teilnehmende Mannschaften sind,
Union Geretsberg
SV Krenglbach
SV Taufkirchen/Pram
SPG Schweinbach/Hagenberg
SPG Wolfern/Garsten
Union Kleinmünchen 1B
SPG Weilbach/Mehrnbach
SPV Kematen-Piberbach/Rohr-Neuhofen/K.
SPG Aschach/St.Ulrich
Union Nebelberg
SU St.Oswald/Freistadt
TSV Ottensheim
ASKÖ Dionysen Traun
TUS Kremsmünster
Union Pettenbach
Union Aspach/Wildenau
Union Peuerbach
SV Altmünster
Union Niederthalheim
Union Dorf an der Pram
ASKÖ LSC Linz
SV Windischgarsten
Union Eidenberg/Geng
Union Lembach
Union Ternberg
SPG Perg/Windhaag
Union Kefermarkt
SV Hellmonsödt
Union St. Stefan/Waldmark
Union Weibern
Union Hochburg-Ach
SV Vöcklabruck
FC Münzkirchen
Union Haid
UFC Lochen
Vorrunde 22.08./23.08.2020
Um auf 32 Teams in der ersten Cuprunde zu kommen werden, aus den 13 Mannschaften der Frauenklassen (7 Mannschaften Nord/Ost und 6 Mannschaften Süd/West) 3 Begegnungen = 6 Mannschaften gezogen, die die Vorrunde bestreiten. Die restlichen Mannschaften steigen automatisch in die 1. Cuprunde auf.
Der erstgezogene Verein hat Heimrecht
1. Runde 19.09./20.09.2020
3 Aufsteiger aus der Vorrunde +1 Verein 2.Liga + 10 Vereine OÖFL +11 Vereine LLFR + 7 FKL
16 Aufsteiger in die 2. Cup Runde,
der klassenniedere Verein hat Heimrecht
2. Runde 24.10.2020
16 Aufsteiger aus der 1. Cup Runde
8 Aufsteiger in die 3. Cup Runde,
der klassenniedere Verein hat Heimrecht
3. Runde: 03.04.- 05.04.2021
8 Aufsteiger aus der 2. Cup Runde
4 Aufsteiger in die 4. Cup Runde
der Erstgezogene Verein hat Heimrecht
4. Runde 01.05./02.05.2021
4 Teams
der Erstgezogene Verein hat Heimrecht
5. Runde: Finale 05.06.2021 17.00 Uhr
Die Spielzeit beträgt 2 x 45 Minuten mit mindestens 10 Minuten Pause.
Endet ein Spiel unentschieden, erfolgt eine Verlängerung (2 x 15 Minuten), dann ein Elfmeterschießen nach den Cupregeln des ÖFB.
Es dürfen im Spieljahr 2020/21 pro Spiel bis zu fünf Spielerinnen in der regulären Spielzeit ausgewechselt werden, wobei jedem Verein maximal drei Auswechselgelegenheiten zur Verfügung stehen. Die Anzahl der Ersatzspieler wird jedoch nicht erhöht.
Bei Nichteinigung über die Beginn-Zeit, erfolgt die Ansetzung durch das Frauenreferat.
§ 4 Austragung von Cupspielen
Gespielt wird grundsätzlich auf Rasenplätzen. Das Wettspiel kann auch auf Kunstrasen (ohne Einverständnis des Gegners) gespielt werden. Bei Unbespielbarkeit des Platzes ist der Gastverein rechtzeitig vor der Abfahrt telefonisch von der Absage (diese wird vom Schiedsrichter festgestellt) zu verständigen. Ebenso muss der Cupbeauftragte verständigt werden.
Vereine auf deren Spielfeldern nur mit Noppenschuhen gespielt werden darf, müssen dies dem Gastverein rechtzeitig mitteilen.
Es darf nur in Dressen mit Rückennummern (1 – 99 ausgenommen 88) gespielt werden. Der Heimverein hat Dressen Wahl. (Der Gastverein erkundigt sich telefonisch, mindestens 2 Tage vorher, nach den Dressen Farbe des Heimvereins!)
§ 5 Spielberechtigung
Zur Teilnahme an einem Spiel des OÖ Ladies Cup ist jede Spielerin berechtigt, die am Tag des Spieles das 14.Lebensjahr erreicht hat und für ihren Verein meisterschaftsspielberechtigt ist.
§ 6 Finanzielle Bestimmungen
Die Einnahmen eines Spieles aus dem Kartenverkauf verbleiben dem Heimverein, wobei dieser alle mit dem Spiel zusammenhängende Spesen (Schiedsrichter, Bewerbung, etc.) zu tragen hat.
Der Eintrittspreis beträgt für Erwachsene € 4, --, Pensionisten und Invaliden € 2,--.
Frauen und Jugendliche bezahlen keinen Eintritt.
Der veranstaltende Verein hat seinem Spielpartner 20 Freikarten zur Verfügung zu stellen.
Der Gastverein kommt für Fahrt- und eventuelle Aufenthaltskosten selbst auf.
§ 7 Leitung
Die Durchführung und Überwachung obliegt dem Frauenreferat des OÖFV.
§ 8 Finale
Das Finale wird in einem Spiel ausgetragen. Die Finalisten haben 15 Minuten vor Spielbeginn zum Einlaufen Aufstellung zu nehmen.
§ 10 Nichtantreten oder Verweigerung der Teilnahme
Bei selbstverschuldetem Nichtantreten zu einem ausgelosten Cupspiel wird das Spiel strafverifiziert. Darüber hinaus wird ein Verfahren beim Disziplinarreferat des OÖFV eingeleitet.
Scheidet eine Mannschaft, aus welchem Grund auch immer, aus dem Bewerb aus,
so hat die gegnerische Mannschaft ein Freilos.
§ 11 Schiedsrichter
Der Schiedsrichter wird vom Frauenreferat bei der Besetzungsstelle über das Netzwerk angefordert.
Die Gebühren für die Spielleitung sind analog der OÖ Frauenligen und sind vom Heimverein zu bezahlen. Für das Finale gelten die gleichen Gebühren.
Für das Finale soll ein 3er Team angefordert werden.
§ 12 Ausschlüsse
Bei Spielen im OÖ Ladies Cup sind die gleichen Strafinstanzen zuständig wie in der Meisterschaft.
§ 13 Straffolgen nach Verwarnungen
Eine Spielerin, die in Spielen ab der ersten Runde des OÖ Ladies Cup durch Vorweisen einer Gelben Karte insgesamt zweimal verwarnt wurde, ist für das der letzten Verwarnung folgende Spiel des OÖ Ladies Cup automatisch gesperrt. Im Falle eines Vereinswechsels in der Winterübertrittszeit bleiben Verwarnungen (Gelbe Karten) hinsichtlich allfällig weiterer Einsätze im OÖ Ladies Cup aufrecht.
Im Falle eines Feldverweises mittels gelb/roter Karte (Ampelkarte) wird kein Verfahren vor dem zuständigen Strafsenat durchgeführt. Der Spielerpass der betreffenden Spielerin ist vom Schiedsrichter nicht einzubehalten, der Ausschluss ist jedoch im Spielbericht einzutragen. Die betroffene Spielerin ist automatisch für das nächste Spiel des OÖ Ladies Cup gesperrt.
§ 14 Unvorhergesehene Fälle
In allen unvorhergesehenen Fällen entscheidet die Kommission Sport des OÖ Fußballverbandes.
Linz, im August 2020 Für die Richtigkeit:
Heinz Oberauer
Vorsitzender Kommission Sport