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Durchführungsbestimmungen
Durchführungsbestimmungen für den Steirer-Cup Frauen 2020/21 des Steirischen Fußballverbandes powered by Land Steiermark
1. Name
Der Wettbewerb führt den Namen „Steirer-Cup Frauen des Steirischen Fußballverbandes powered by Land Steiermark Sport“. (kurz: Steirer-Cup Frauen powered by Land Steiermark)
2. Ehrenpreis und Cupprämie:
Der Sieger erhält einen Siegerpokal, der bei dem Verein verbleibt. Die Spieler des Cupsiegers erhalten Cupmedaillen mit der Aufschrift „Sieger“, die Spieler der im Finale unterlegenen Mannschaft Cupmedaillen mit der Aufschrift „Finalist“ (pro Mannschaft 20 Medaillen). Beide Mannschaften sind verpflichtet an der Siegerehrung teilzunehmen.
Cupprämien:
Verlierer im Halbfinale: EUR 1000,-
Finalist: EUR 1500,-
Sieger: EUR 3000,-
3. Austragungsart / Teilnehmer
Zur Teilnahme am Cup werden verpflichtet:
Sämtliche Vereine, die mit einer Frauen - Mannschaft an den Meisterschaften des StFV (Frauenlandesliga und – oberligen) in der Saison der 2020/21 teilnehmen und Mitglieder im StFV sind. 2. KM sind nicht teilnahmeberechtigt. Spielerinnen, welche in der Frauen Bundesliga bzw. in der 2. Frauen Bundesliga eingesetzt wurden, sind im Frauen Steirer Cup nicht spielberechtigt.
Der Bewerb wird in 5 Runden ausgetragen. Die Auslosung der ersten Runde erfolgt durch die Frauenkommission nach regionalen Kriterien. Die Spielpaarungen der 2. und 3. Runde ergeben sich nach einem vorgegebenen Spielplan, welcher den Vereinen bei der Klassensitzung mitgeteilt wird. Die beiden Halbfinalspiele, bzw. Heimrecht für das Finale werden von der Frauenkommission neu ausgelost. Das Heimrecht hat bei allen Spielen (ausgenommen Finale) der niederklassige bzw. bei Klassengleichheit der erstgezogene Verein.
4. Austragung von Cupspielen
Die Austragung von Cupspielen ist nur auf kommissionierten und vom Verbandsvorstand genehmigten Sportanlagen erlaubt. Für den Fall, dass die Sportanlage nicht zur Verfügung steht, muss das Spiel auf einem geeigneten Platz in zumutbarer Nähe des Heimvereins ausgetragen werden. Wenn es das Wetter erfordert, ist es auch erlaubt auf einem Kunstrasen in zumutbarer Nähe, der nicht am Spielort liegt, zu spielen. USV Hitzendorf spielt ihre Heimspiele auf Kunstrasen.
5. Spielberechtigung
Zur Teilnahme an einem Spiel des Steirer Cups ist jede Spielerin berechtigt, die am Tag des Spiels das 14. LJ vollendet hat und für ihren Verein spielberechtigt ist. Ausgetauschte Spielerinnen einer Mannschaft dürfen bis zur Höchstzahl von fünf ersetzt werden. Bis zu acht Ersatzspielerinnen (einschließlich einer allfälligen Ersatztorfrau) können vor Beginn nominiert werden und sind in die Passkontrolle einzubeziehen. Die Ersatzspieler haben sich während des Spieles auf der Ersatzbank aufzuhalten und dürfen diese zum Zweck der Spielvorbereitung (Aufwärmen) verlassen. Das Aufwärmen hat entlang der Längsseite des Spielfeldes auf der Seite der Ersatzbänke oder aufgrund der örtlichen Gegebenheiten im vorgesehenen Bereich im Anschluss an das Spielfeld zu erfolgen. Von diesen dürfen während des Spieles fünf eingesetzt werden, ein Rücktausch ist nicht gestattet.
6. Termine und Beginnzeiten
Die Termine werden durch die Frauenkommission bestimmt. Spiele können auch bei Flutlicht ausgetragen werden. Beginnzeit zwischen 18:00 und 19:Uhr) Hiefür ist die Einholung der Zustimmung des Gastvereins nicht erforderlich. Zwischen Pflichtspielen muss ein Abstand von 48 Stunden liegen, wobei die Zeitspanne von Spielbeginn zu Spielbeginn zu berechnen ist.
Spiele im Rahmen des Steirer Cups gehen vor Meisterschaftsspiele, ausgenommen davon sind allerdings Spiele in überregionalen Bewerben wie ÖFB-Cup, welche gegenüber Steirer- Cupspielen Vorrang haben.
Die Spieltermine des Steirer-Cups sind bei der Erstellung der Meisterschaftsspielpläne zu berücksichtigen. Der Klassenreferent des veranstaltenden Vereins entscheidet bei sonstigen Terminstreitigkeiten.
7. Eintrittspreise
Max. EUR 4 bzw. freiwillige Spende
Im Finalspiel erfolgt eine Einnahmenteilung aus dem Verkauf der Eintrittskarten.
8. Nichtantreten oder Verweigerung der Teilnahme
Bei Nichtantreten zu einem ausgelosten Cupspiel aus Verschulden eines Vereins wird das Spiel strafverifiziert. Darüber hinaus wird der schuldige Verein mit einer Strafe vonEUR 300,-- belegt und ist dem anderen Verein zum Ersatz der durch den Nichtantritt entstandenen Kosten (zB Fahrtspesen) verpflichtet
9. Leitung
Die Durchführung und Überwachung obliegt der Frauenkommission des StFV, die in allen Angelegenheiten des Cups in erster Instanz entscheidet. Gegen ihre Beschlüsse steht den beteiligten Vereinen der schriftliche Protest an den Berufungsausschuss des StFV binnen drei Tagen nach Zustellung der Entscheidung zu. Die Protestgebühr beträgt EUR 300,-- und verfällt bei Abweisung des Protestes zugunsten des StFV. Im Übrigen ist § 22 Abs.3 der ÖFB-Satzungen anzuwenden.
10. Finale, Siegerermittlung
Das Finale wird grundsätzlich in einem Spiel ausgetragen. In sämtlichen Cup-Spielen ist nach § 8 Abs.2 der Cupregeln des Österreichischen Fußball-Bundes vorzugehen. Ergibt auch das Nachspiel keine Entscheidung, wird der Sieger des Cupspiels durch ein Strafstoßschießen ermittelt, welches nach den Bestimmungen des § 9 der Cupregeln des ÖFB durchzuführen ist.
11. Schiedsrichter
Für die Aufwandsentschädigung gilt folgende Regelung
Schiedsrichter und Assistent
1.und 2. Runde EUR 50,-- / EUR 30,--
3. Runde EUR 90,--/ EUR 60,--
4. Runde EUR 110,--/ EUR 65,--
5. Runde EUR 120,--/ EUR 70,--
Als Fahrtspesen sind pro gefahrenen Kilometer (kürzeste Strecke) EUR 0,37 zu ersetzen. Für Mitfahrer EUR 0,05 pro KM und EUR 0,37 pro KM bis zum Treffpunkt der gemeinsamen
Anreise. Durch den veranstaltenden Verein auszuzahlen sind spätestens nach dem Spiel in der Schiedsrichterkabine die Schiedsrichter und die Schiedsrichter-Assistenten. Der veranstaltende Verein erhält über den StFV diese Entschädigung vom Land Steiermark – Sportressort – gegen Vorlage der Auszahlungsbestätigung refundiert.
Der Schiedsrichter hat darauf zu achten, dass die von der FIFA vorgeschriebene „Technische Zone“ markiert ist. Weiters hat er dafür Sorge zu tragen, dass der online-Spielbericht ordnungsgemäß ausgefüllt wird.
12. Ausschlüsse
Bei Spielen im Steirer-Cup sind jene Strafausschüsse zuständig, denen eine ausgeschlossene oder vom Schiedsrichter angezeigte Spielerin bei Meisterschaftsspielen unterliegt. Durch den zuständigen Strafausschuss ist in jedem Fall ein Verfahren durchzuführen. Bei allen weiteren Vergehen (sämtliche anderen Anzeigen des Schiedsrichters) ermittelt ebenfalls der Strafausschuss des StFV. An die Vereine oder deren Organe ausgesprochene Geldstrafen sind an den StFV zu überweisen. Vergehen werden entsprechend den Bestimmungen der ÖFB-Rechtspflegeordnung geahndet.
13. Straffolgen nach Verwarnungen
Nach jeweils 2 gelben Karten ist die Spielerin automatisch für das nächste Steirer Cupspiel gesperrt. Gelbe Karten im Cup zählen nicht in der Meisterschaft.
Im Fall eines Feldverweises mittels gelb/roter Karte (Ampelkarte) wird kein Verfahren vor dem Strafausschuss durchgeführt. Der Ausschluss ist im online-Spielbericht einzutragen. Die betroffene Spielerin ist automatisch für das nächste Steirer Cupspiel gesperrt. Die automatische Sperre ist unanfechtbar. Verwarnungen und Ausschlüsse mittels gelb/roter Karte (Ampelkarte) werden auf das folgende Spieljahr nicht übertragen.
14. Ordner
Der veranstaltende Verein hat dafür Sorge zu tragen, dass bei kritischen Situationen auch nach dem Spiel die anwesenden Ordner (mindestens 5, ausgestattet mit Ordnerjacken) für die
Sicherheit der Schiedsrichter und der Gäste bis zu deren Abfahrt sorgen und nicht vor oder unmittelbar nach dem Schlusspfiff den Sportplatz verlassen.
15. Werbliche Verpflichtungen
Mannschaften, die am Steirer-Cup teilnehmen, müssen folgende Leistungen garantieren: der Sponsor hat das Recht bei ausgewählten Spielen des Steirer-Cups (Vorrunde bis inklusive Finale) im Umfeld des Stadions, sowie auch im Stadion selbst seine Produkte anzubieten.
Der veranstaltende Verein wird vom Sponsor informiert, sollten Sponsoraktivitäten geplant sein.
16. Unvorhergesehene Fälle
In allen unvorhergesehenen Fällen entscheidet die Frauenkommission des StFV.
Termine:
1. Runde: 22/23.08.2020
2. Runde: 26.10.2020
3. Runde: 05.04.2021 (Ostermontag)
4. Runde: 13.05.2021 (Christi Himmelfahrt)
FINALE: 24.05.2021 (Pfingstmontag)