Niederösterreichischer Fußballverband | 2013/14
AKNÖ Frauen Gebietsliga Industrieviertel
110/110 gespielte Spiele
489 Tore
gesamt
4,45 Tore
pro Spiel
131 Gelbe Karten Gelbe Karten
7 Gelb-Rote Karten Gelb-Rote Karten
3 Rote Karten Rote Karten

Durchführungsbestimmungen

Richtlinien zur Durchführung von Frauenfußballbewerben
in Niederösterreich


1. Präambel
Für die Frauenfußballbewerbe in NÖ gelten die Meisterschaftsregeln des ÖFB und NÖFV, die Richtlinien zur Durchführung von Frauenfußballbewerben des ÖFB und die Durchführungsbestimmungen der ÖFB Frauenliga und Frauen 2. Liga Ost/Süd, sowie die Richtlinien des NÖFV.


2. Meisterschaftseinteilung
Zur Förderung des Frauen-Fußballsportes und der wettbewerbsmäßigen Erfassung von Frauen Hobby-Mannschaften werden vom NÖFV Bewerbe in zumindest zwei Leistungsstufen ausgeschrieben.

a) AKNÖ Frauen Landesliga (LL)= 3. Leistungsstufe in Österreich und gleichzeitig die höchste Spielklasse in NÖ
b) AKNÖ Frauen Gebietsliga (FGL)= 4. Leistungsstufe

Darüber hinaus kann der NÖFV zumindest gebietsweise eine weitere Spielklasse anbieten:
c) Frauenklasse (FK)=5. Leistungsstufe

Die LL stellt den Unterbau zu den Bewerben der ÖFB Frauenliga und der Frauen 2. Liga Ost/Süd dar. Insgesamt sollte die LL 10 Mannschaften umfassen. Geographisch umfasst die LL das gesamte Gebiet von Niederösterreich.
Um flächendeckende Strukturen zu umfassen, das heißt jedes Mädchen und jede Frau soll in akzeptablen Anfahrtswegen die Möglichkeit haben vereinsmäßig Fußball spielen zu können, werden vom NÖFV Frauen-Gebietsligen (Kurzform: FGL) ausgeschrieben und diese stellen die 2. Leistungsstufe im NÖFV dar. Ziel ist es vier FGL mit jeweils 10 Mannschaften zu installieren, die geografisch analog den Herren Gebietsligen des NÖFV zur Austragung kommen sollten.

Das bedeutet, dass Frauenmannschaften der Hauptgruppe (Kurzform HG) West in der FGL Mostviertel, Frauenvereine aus dem Bereich Nordwest und Nord in der FGL Weinviertel, Frauenvereine aus dem Bereich Nordwest und der HG Waldviertel in der FGL Waldviertel und Frauenvereine aus den HG Süd und Südost in der FGL Industrieviertel spielen.
Sollte die Mannschaftsanzahl von 10 in einer FGL überschritten werden, kann diese Liga auch in zwei Gruppen geteilt werden.
Darüber hinaus kann der NÖFV-Frauenfußballausschuss als Unterbau zur FGL eine FK ausschreiben.
Neue Frauenfußballmannschaften beginnen grundsätzlich in der untersten Spielklasse des NÖFV.




3. Organisation
Die Organisation und Durchführung der Bewerbe obliegt dem Frauenfußballausschuss (FA) des NÖFV. Dem FA gehören an: Der Frauenreferent des NÖFV (= Obmann des FA), je ein Frauenreferent pro HG des NÖFV (all diese sind stimmberechtigt), der ÖFB-Frauenfußball- und Pressereferent (sofern dem NÖFV angehörend), die Gruppenobmänner der NÖ Spielgruppen, der Verbandstrainer des NÖFV und der zuständige Sekretär für Frauenfußball im NÖFV.

Dem Frauenfußballausschuß untergeordnet sind die Gruppensitzungen der einzelnen Meisterschaftsspielklassen. In diesen Gruppensitzungen sind vor allem die genauen Spieltermine, die Dressenwahl, Presseberichterstattung, ggf. Ermittlung einer Torschützenkönigin, Gruppenbeitrag, Vorsorge bei Ausscheiden einer Mannschaft aus einem laufenden Bewerb (Pönale!), ggf. Auswahlspiel und Meisterehrung festzulegen.
Insgesamt sind zwei Gruppensitzungen pro Jahr abzuhalten, wobei diese jeweils spätestens vier Wochen vor Meisterschaftsbeginn im Herbst und im Frühjahr abzuhalten sind.
Einmal jährlich (vor Beginn einer Meisterschaftssaison) sind der Gruppenobmann, sein Stellvertreter, der Schriftführer, der Kassier und zumindest zwei Revisoren von den Vereinen zu wählen. In den Gruppensitzungen haben die Vereine und auch der Gruppenobmann jeweils eine Stimme. Darüber hinaus nehmen an diesen Gruppensitzungen teil: Der Gruppen- und Schiedsrichterbetreuer, der Obmann des FA oder dessen Stellvertreter und die Frauenreferenten der jeweiligen Region (vor allem FGL, FK), HG-Obmänner und ggf. weitere Vorstands- und Präsidiumsmitglieder des NÖFV.


4. Wettspielleitung, Schiedsrichterpauschale
Die Schiedsrichterbesetzung erfolgt an Hand der vorliegenden Termine automatisch durch den NÖFV. Die Kosten für den Schiedsrichter sind vom Veranstalter (Heimverein) zu tragen.
Bei Nichterscheinen des nominierten Schiedsrichters ist nach den Meisterschafts-Richtlinien des NÖFV vorzugehen.


5. Wettspieldauer, Spielberechtigung
Die Wettspieldauer beträgt in allen Frauen Meisterschaftsspielklassen des NÖFV 2 x 45 Minuten.
Eine Halbzeitpause von 10 Minuten ist einzuhalten.
Teilnahmeberechtigt an den Meisterschaftsspielen sind nur Spielerinnen, die im Sinne des Regulativs und der Bestimmungen über Spielerpässe für ihren Verein Meisterschaftsspielberechtigt sind und am Spieltag das 14. Lebensjahr vollendet haben.


6. Spielerwechsel
Ausgeschiedene Spielerinnen einer Mannschaft dürfen bis zur Höchstzahl von fünf Spielerinnen ersetzt werden. Diese fünf Ersatzspielerinnen (einschließlich einer allfälligen Ersatztorfrau) sind vor Beginn des Spieles zu nominieren.
Ein Rücktausch ist bis zur 4. Leistungsstufe (FGL) nicht gestattet.


7. Trainerqualifikation
In den Bewerben des NÖFV sind folgende Trainerqualifikationen erforderlich:
LL: Absolvent des Nachwuchsbetreuer Lehrganges.
Ab 2010/11 Absolvent des LV-Trainers. Für aufsteigende Vereine gilt diese Regelung ab dem 2. Spieljahr, wobei als Minimum der Nachwuchstrainer erforderlich ist.
FGL: Absolvent des Nachwuchsbetreuerlehrganges
FK: Absolvent des Nachwuchsbetreuerlehrganges

Verstöße gegen diese Bestimmung sind vom Strafausschuss des NÖFV zu ahnden. Die Bestrafung bei Nichtstellung eines qualifizierten Trainers erfolgt nach §33 der Vorschriften für die Strafausschüsse.


8. Dressenwahl
Alle Vereine dürfen ihre Meisterschaftsspiele nur in Dressen mit Rückennummern absolvieren. Die Dressenwahl ist in den Gruppenbestimmungen festzulegen.


9. Disziplinarwesen
LL: Spielerausschlüsse und Anzeigen werden vom Strafausschuss des NÖFV abgehandelt. Sitzungen jeweils Donnerstag (16.30-18.00 Uhr in St. Pölten).
FGL: Spielerausschlüsse und Anzeigen in den FGL Mostviertel, Waldviertel und Weinviertel werden vom Strafausschuss des NÖFV abgehandelt.
Sitzungen jeweils Donnerstag (16.30-18.00 Uhr in St. Pölten).
Spielerausschlüsse und Anzeigen in der FGL Industrieviertel werden vom Strafausschuß des NÖFV abgehandelt. Sitzungen jeweils Mittwoch (16.30-18.00 Uhr in der Südstadt).
Bei Nichtantreten zu einem Meisterschaftsspiel hat der Schuldtragende Verein ein Pönale von € 145,- an den Gegner zu bezahlen, zusätzlich leitet der Verband ein Verfahren beim Strafausschuss ein.
Kurzfristige Spielverlegungen (innerhalb von 10 Tagen) sind mit einer Pönalstrafe von € 22,-- des Heimvereins zu ahnden. Ausgenommen davon sind witterungsbedingte Spielverlegungen bzw. Terminänderungen aufgrund „Höherer Gewalt“ bzw. aufgrund von anderen Pflichtspielen (z. B. ÖFB-Cup) oder Spielverpflichtungen von Spielerinnen in Auswahlmannschaften des LV oder des Nationalteams.


10. 1b und 1c Mannschaften
Die Spielberechtigung für Spielerinnen einer 1b oder 1c-Mannschaft ist den Bestimmungen für 2. Mannschaften im österreichischen Frauenfußball zu entnehmen.
Beginnen 2. oder 3. Mannschaften ihren Meisterschaftsspielbetrieb, so sind diese in die unterste Spielklasse einzuteilen.
Neu
a) Eine Spielerin ist an einem Spieltag (Runde) in der 2. Mannschaft nicht spielberechtigt, wenn sie am selben Spieltag länger als eine Halbzeit in der 1. Mannschaft zum Einsatz kommt.

b) Eine Spielerin ist an einem Spieltag (Runde) in der 3. Mannschaft nicht spielberechtigt, wenn sie in der 1. Mannschaft eingesetzt wird.

c) Eine Spielerin ist an einem Spieltag (Runde) in der 3. Mannschaft nicht spielberechtigt, wenn sie am selben Spieltag länger als eine Halbzeit in der 2. Mannschaft zum Einsatz kommt.



11. Meister der LL, FGL und die Auf- und Abstiegsbestimmungen
Der Erstplatzierte ist Meister der LL bzw. FGL erhält vom NÖFV eine Urkunde sowie 20 Stk. Medaillen, 4 Medaillen sind vom Verein selbst zu bezahlen.

LL: Aufstiegsbestimmungen für die Frauen 2. Liga, Spielgruppe Ost
Diese werden in den Durchführungsbestimmungen der Frauen 2. Liga Spielgruppe Ost geregelt. Sollte eine 1b oder 1c Mannschaft den Meistertitel in der FL erringen und die erste bzw. zweite Mannschaft dieses Vereines spielt bereits in der Frauen 2. Liga Ost so darf diese Mannschaft nicht aufsteigen. In diesem Fall kann der Nächstplatzierte das Aufstiegsrecht wahrnehmen.

Meister der FGL haben das Recht in die LL aufzusteigen.
Folgende Regelung wurde fixiert:
1. Bei drei FGL:
Die beiden Letztplatzierten der FL steigen grundsätzlich in die FGL seiner Region ab.
Relegation:
2009/10: Weinviertel – Waldviertel, Industrieviertel – Mostviertel
2010/11: Mostviertel – Waldviertel, Industrieviertel – Weinviertel

Sollte aus irgendeinem Grund eine FGL keinen aufstiegsberechtigten Teilnehmer für die Qualifikationsspiele stellen können und damit die FL in der kommenden Saison weniger als 10 Vereine umfassen, verbleibt der 9. Platzierte in der FL.
In anderen Fällen entscheidet der NÖFV - Frauenfußballausschuss!

2. Bei vier FGL:
Die beiden Letztplatzierten der LL steigen in die FGL ihrer Region ab.
Die vier Meister spielen in jeweils zwei Qualifikationsspielen um den Aufstieg, sodass zwei FGL - Meister aufsteigen können.
Die Paarungen sind wie unter Punkt 11.1. angeführt, jedoch statt dem 9. der FL spielt der Meister der FGL Waldviertel. Sollte aus irgendeinem Grund eine FGL keinen aufstiegsberechtigten Teilnehmer für die Qualifikationsspiele stellen können, spielt der 9. Platzierte anstelle des Aufstiegsberechtigten der betreffenden Spielklasse um den Klassenerhalt. Sollte die FL darüber hinaus weniger als 10 Vereine umfassen, wird dem Vorletzten der FL der Abstieg erlassen. In anderen Fällen entscheidet der NÖFV - Frauenfußballausschuss!

3. Sollte in einer FGL in zwei Gruppen gespielt werden, so müssen die Meister der beiden Gruppen dieser FGL eine Vorqualifikation spielen.

4. Der Meister der FK hat grundsätzlich Aufstiegsrecht. Eine Abstiegsregelung von der FGL in die FK ist derzeit nicht vorgesehen. Sollten mehr als 10 Mannschaften in einer FGL mitspielen, so ist diese FGL zu teilen.


12. Klasseneinteilung, Auslosungswünsche, An- bzw. Abmeldung von Frauenmannschaften
Jede Frauenmannschaft die an den Bewerben des ÖFB bzw. des NÖFV teilnimmt, ist automatisch für die nächste Spielsaison gemeldet. Anmeldungen von neuen Vereinen haben in der Geschäftsstelle beim NÖFV bis spätestens 15. Juni vor Beginn der neuen Meisterschaft zu erfolgen. Dieser Termin hat auch Gültigkeit für eine eventuelle Abmeldung einer Frauenmannschaft aus den Bewerben des NÖFV. Auslosungswünsche sind ebenfalls bis 15. Juni vor Beginn der nächsten Meisterschaft bekannt zu geben. Diese können allerdings nur dann berücksichtigt werden, wenn sich diese für andere Vereine nicht nachteilig auswirken. Ein Rechtsanspruch für Auslosungswünsche besteht jedenfalls nicht.

Der NÖFV stellt Frauenmannschaften zur erstmaligen Anmeldung ihrer Spielerinnen 20 Stk. Anmeldescheine kostenlos zur Verfügung.


13. Einspruchsrecht gegen die Klasseneinteilung
Die Klasseneinteilung erfolgt durch den Frauenfußballausschuss des NÖFV. Vereine haben ein Einspruchsrecht an das Präsidium.